Auszug - Wiedereinführung der Schulreifeuntersuchung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger
BV
Kulick begründet den Antrag mit der Erkenntnis, dass nach Wegfall der
Schulreifeprüfung Kinder mit sehr unterschiedlichem Reifestand gemeinsam
beschult werden. Dies führe im Einzelfall zu erheblicher Unter- bzw.
Überforderung. Frühe Lernerfolge würden so behindert. BV Koglin gibt zu bedenken, dass gerade nicht durch
das Elternhaus vorbereitete Kinder nur durch geschulte Pädagogen in der
Eingangsphase an eine Schulreife herangeführt werden können. Zudem bleibe
unklar, was mit Kindern geschehen solle, denen die Schulreife nicht bestätigt
werden könne. BzStR Schimmang betont, dass insbesondere die
Sprachförderung vor Schulbeginn im Mittelpunkt stehe. BV Kroll begrüßt eine
gezielte Sprachförderung, gibt jedoch zu bedenken, dass durch die Ergebnisse
einer allgemeinen Schulreifeprüfung der tatsächliche Bedarf genauer
festgestellt werden könne. Zudem sei bei fehlender Reife eine besondere
Förderung – ggfs. durch Besuch einer Sonderschule – möglich, um
dann in eine Regelschule wechseln zu können.
Auch BV Kulick und BV Rühlmann sind der Auffassung, dass bei
Wiedereinführung von Schulreifeprüfungen der individuelle Förderungsbedarf besser
ermittelt und die individuell
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. BzStR Schimmang erläutert, dass auch früher lediglich
ca. 4 - 6 % aller Kinder pädagogisch untersucht wurden, da nach dem Besuch von
Vorklassen, Kitas oder vergleichbaren Einrichtungen die Einschätzung des
betreuenden Personals zum Reifestand der Kinder herangezogen wurde. Nach seiner
Einschätzung sei ein individueller Förderbedarf durch den täglichen Kontakt der
Kinder mit den betreuenden Pädagogen in der Schulanfangsphase wesentlich besser
festzustellen. Der Antrag wird gegen die Stimmen von CDU und FDP mit den Stimmen von SPD, Grünen, Grauen und
Linke.PDS abgelehnt. |
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