Auszug - Zielvereinbarung zwischen Herrn BzStR Liecke und Herrn Gladisch
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Bevor Frau Blumenthal um Vorstellung der Zielvereinbarung zwischen Herrn BzStR Liecke und dem Jugendamtsdirektor bittet, erläutert Herr BzStR Liecke aus aktuellem Anlass, dass die Böhmische Str. 39 wieder als Kitastandort genutzt werden soll und ein entsprechender Träger bereits gewonnen werden konnte. Da jedoch seit rund 10 Jahren keine Kindertagesstätte mehr dort verortet war, ist die Betriebserlaubnis zwischenzeitlich erloschen und muss neu beantragt werden. In diesem Zusammenhang besteht jedoch im Vorfeld ein hoher baulicher Aufwand.
Im Anschluss an diese Ausführungen bittet Frau Blumenthal Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte anlässlich der Zielvereinbarung im Jugendamt. Dieser informiert darüber, dass unter Beteiligung des Jugendamtsdirektors, von Führungskräften aus den verschiedenen Bereichen des Jugendamtes, der Büroleitung und des Bereiches Finanzen und Controlling eine Klausurtagung stattgefunden hat. Ziel war es die besonderen Schwerpunkte für die kommenden zwei Jahre zu vereinbaren und festzuhalten. Auch die Zielvereinbarung der vergangenen zwei Jahre wurde in diesem Zusammenhang herangezogen. Einige wenige Ziele, die noch nicht vollständig erreicht werden konnten, wurden fortgeschrieben. Die regelhaften Tätigkeiten innerhalb des Jugendamtes sind nicht Bestandteil der Zielvereinbarung. Nachdem allen Anwesenden die, von Herrn BzStR Liecke und dem Jugendamtsdirektor unterzeichnete interne Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurde, erläutert Herr BzStR Liecke den Aufbau, den Leitgedanken und einige exemplarische Ziele aus der Vereinbarung (siehe Anlage 2).
Anschließend bittet Frau Blumenthal um einige Informationen zum Jugendrechtshaus. Herr BzStR Liecke erläutert, dass es in Neukölln zwei Standorte gibt. Ein Jugendrechtshaus befindet sich im Nachbarschaftszentrum Wutzkyallee und der andere in der Freizeiteinrichtung „Lessinghöhe“. Angeboten wird unter anderem das „Rechtskundepaket“ (Stiftung SPI). Das Rechtskundepaket leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Rechtsbewusstseins sowie zur Stärkung der sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern. Im Rahmen der Projektwochen lernen die Jugendlichen am Beispiel einer jugendtypischen Straftat den Verlauf und die möglichen Konsequenzen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens sowie die Rechtsfolgen eines Urteils kennen. Höhepunkt dabei ist die Verhandlung des Falls in einer fiktiven Gerichtsverhandlung. Ziele der Projektwochen sind insbesondere die Stärkung des Rechtsbewusstseins der Jugendlichen durch Anerkennung und Respektierung von Gesetzen als gesellschaftliche Spielregeln sowie die Vermittlung alternativer Konfliktlösungsstrategien zur Vermeidung von Gewalthandlungen.
Auf Nachfrage von Herrn Hecht informiert Herr Gladisch darüber, dass im Jugendamt nicht ausschließlich Beschwerden zu Kindertagesstätten aus dem Eigenbetrieb auflaufen, sondern zu allen Einrichtungen. In schwerwiegenden Fällen wird auch die Einrichtungsaufsicht bei der zuständigen Senatsverwaltung eingeschaltet.
Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen, dankt Frau Blumenthal für die ausführliche Darstellung der Zielvereinbarung und beendet den Tagesordnungspunkt. |
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