Auszug - Vorstellung der Arbeit und Aufgaben des Neuköllner Ordnungsamtes  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ordnungsamt, 2. Etage, Zimmer 2.07
Ort: Juliusstraße 67, 12051 Berlin
 
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Heidrich- Joswig, Leiterin des Ordnungsamtes Neukölln, stellt anhand einer ppt- Präsentation die Arbeit und die Aufgaben des Ordnungsamtes Neukölln vor.

Die Präsentation liegt dem Protokoll bei und ist Bestandteil des Protokolls.

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig erläutert im Rahmen der Präsentation folgende Fragen:

 

A)   Welche Maßnahmen sind für gefährliche Hunde vorgeschrieben?.

 

Diese sind: 1. Wesensprüfung des Hundes, 2. Sachkundenachweis des Hundehalters und 3. Führungszeugnis des Hundehalters

 

 

B)                 B) Warum und weshalb bekommen die Nutztierhalter Mittel von der EU?

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig erläutert, dass diese Fördermittel an Nutztierhalter auf Antrag ausgegeben werden, wenn der Nutztierhalter u.a. tierschutzrechtliche und tierarzneimittelrechtliche Bedingungen erfüllt. Insgesamt 13 Nutztierhalter aus Neukölln haben einen entsprechenden Antrag bei der dafür zuständigen Stelle (nicht Bezirksamt Neukölln) gestellt. Die Überprüfung der Voraussetzungen wird von dem zuständigen Amtstierarzt des Ordnungsamtes Neukölln durchgeführt, was einen weitern (zusätzlichen) Prüfaufwand bedeutet.

 

 

C)  Wird der Internethandel mit Arzneimitteln durch das Ordnungsamt im Wege der Prüfung von apothekenfreien Arzneimitteln mit überprüft?

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig erläutert, dass dies nicht der Fall ist, da die dort vertriebenen Arzneimittel den Apotheken zugerechnet werden und die Arzneiüberwachung durch das LAGetSi erfolgt. Die der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht übertragene Aufgabe lautet: „Kontrolle von frei verkäuflichen Arzneimitteln ausserhalb von Apotheken.

 

D)  Wie erfolgt die Futtermittelüberwachung. Was prüft das Ordnungsamt?

 

Durch das zuständige Bundesministerium wird ein Überwachungsprogramm erarbeitet. Das bezirkliche Ordnungsamt erhält dann durch die zuständige Senatsverwaltung  einen festgelegten Überwachungs-/Probenplan. Die Proben werden Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) Berlin geprüft und analysiert.

Tierärzte benötigen für die Futtermittelüberwachung eine zusätzliche Ausbildung. Nicht jeder Tierarzt in den Bezirken erfüllt die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber für diese Aufgabe festgeschrieben hat.

 

 

E)  Herr Scharmberg fragt, ob Bürger, die bei ruhestörenden Lärm nach 22.00 Uhr die Polizei rufen, ihren Namen und ihre Anschrift angeben müssen. In seinem Umfeld ist es bereits mehrmals vorgekommen, dass Bürger, welche die Polizei riefen, direkt von denjenigen, über die sie sich beschwert haben, angesprochen wurden. Im Ergebnis dessen, traut sich niemand mehr die Polizei zu rufen.

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig gibt den Rat, die Polizei zu bitten die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln.

 

F)   Herr Scharmberg schildert, dass er mehrmals in einer Haltezone mit vorgeschriebener Parkuhr ohne Parkuhr hielt. Er wurde von Mitarbeitern des Ordnungsamtes aufgeschrieben und erhielt einen Strafzettel über je 5,- €. Er bittet Frau Dr. Heidrich- Joswig auf die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dahingehend einzuwirken, dass Sie erstmal mit den Menschen sprechen und nicht nur Strafzettel schreiben.

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig erklärt, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes durchaus versuchen mit Bürgern zu sprechen, dass diese aber oft ausfällig bis tätlich werden. Im Jahr gibt es (bisher) 5 – 10 tätliche Angriffe auf Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

 

 

G)  Herr Scharmberg schildert Frau Dr. Heidrich- Joswig, dass die AG „Rudower Geschäftsleute“ einen Antrag auf Sondernutzung der Straße für das Rudower Meilenfestes gestellt hat. Der Bescheid über die Sondernutzung legt in einer Auflage fest, dass ein bestimmter Imbiss nicht zugestellt und versperrt werden darf. Herr Scharmberg erklärt, dass er diesen Bescheid mit der genannten Auflage rechtswidrig findet, da mit diesen Auflagen keine Straßenfeste stattfinden könnten. Er übergibt Frau Dr. Heidrich- Joswig eine Kopie des Bescheides.

 

Frau Dr. Joswig erklärt, dass Sie ohne Kenntnis des Falles hier keine Aussagen treffen kann. Sie wird den Fall prüfen.

 

 

H)  Gibt es Vorkommnisse zum Thema „Gammelfleisch“?

 

Frau Dr. Joswig erklärt, dass es in letzter Zeit keine Vorkommnisse in dieser Hinsicht gab.

 

 

I)      Frau Dr. Heidrich- Joswig wird auf die ungenügende Parkzonenausschilderung auf der Waltersdorfer Chaussee vor der Fa. Piontek hingewiesen.

 

Frau Dr. Heidrich- Joswig wird diese nochmals prüfen.


 
 

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