Auszug - Auswirkungen des Bauvorhabens Karl-Marx-Straße 179 auf den Comeniusgarten
Die Vorsitzende führt einleitend aus, dass eine Baugenehmigung vorliegt. Sie bittet darauf einzugehen, was dort konkret geplant ist und was dem Bauvorhaben im Sinne des Comeniusgartens entgegenstehen könnte.
Herr Groth erläutert das Vorhaben anhand des Lageplans. Inhalt des Bauantrages ist eine Wohnbebauung, welche zulässig und damit zu genehmigen war. Die Bauordnung Berlin wurde in den vergangenen Jahren mehrfach novelliert, um die Bauverfahren zu beschleunigen. Die Einflussmöglichkeiten sind eingeschränkt (fehlende gesetzliche Grundlagen). Der Antragsteller ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen (z.B. Grundwasser, Artenschutz) einzuhalten. Der Abriss des in Rede stehenden Gebäudes, dessen Außenwand zugleich Mauer/Begrenzung zum Comeniusgarten ist, ist anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig (Ausnahmen: Denkmalschutz, Zweckentfremdung). Inwieweit hier der Artenschutz für zu schützende Tierarten greift (Zauneidechse), befindet sich außerhalb der Rechtsgebiete, welche das Amt für Stadtentwicklung zu vertreten hat. Zuständig ist hier die Abteilung Umwelt und Naturschutz, die den Abriss versagen bzw. unter Auflagen (artenschutzgerechte Umsiedlung) genehmigen könnte.
Herr Anker und Herr Vierck vom Comeniusgarten heben die Wichtigkeit der öffentlich zugänglichen Gartenanlage und die sich seit Eröffnung 1995 dort angesiedelten Pflanzen- und Tierarten hervor. Ein Wegfall würde für die Anwohnerschaft einen enormen Qualitätsverlust im Wohnumfeld bedeuten. Zwischenzeitlich gibt es einen neuen Eigentümer, mit dem bereits Kontakt aufgenommen wurde. Dieser könnte sich Modifizierungen des Bauvorhabens vorstellen und zeigt sich gesprächsbereit. Herr Anker und Herr Vierck bitten die Verwaltung um Kontaktaufnahme zum Eigentümer.
Herr BzStR Biedermann unterstreicht die Bedeutung des Comeniusgartens für das Wohnumfeld und den Umwelt-/Naturschutz. Er ist gerne bereit, zu vermitteln und wird sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen.
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