Auszug - Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 - 2021  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0043/XX Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 - 2021
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
Verfasser:BzBm'in/FinWiMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu  beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2018 und 2019 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 zu übernehmen.

 

Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2015 bis 2019 von 6.355 T€ um 36 T€ auf 6.319 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Finanzierung der großen Bauvorhaben erfolgt über die gezielte Zuweisung.

 

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen.

 

Die generelle Beratung der Investitionsplanung als „Haushaltsausschuss“ erfolgt in der Sondersitzung am 21.02.2017. Die heutige Behandlung wird als für das Facility Management zuständiger Fachausschuss vorgenommen.

 

Kapitel 3306 Titel 71502

Buckower Damm 176 / Umbau der Häuser 2 und 3 zu einem zentralen Verwaltungsstandort Süd

 

Die Gebäude wurden 1953 erbaut und seit Jahren im Rahmen der Jugend- und Sozialarbeit zu Wohn- und Therapiezwecken genutzt. Es ist geplant, die Gebäude in den Jahren 2017 bis 2019 als zentralen Verwaltungsstandort Süd für die Abteilung Jugend und Gesundheit umzubauen. Im Ergebnis sollen am neuen Verwaltungsstandort Süd etwa 70 Mitarbeiter/innen zusammengeführt und damit Kompetenzen aus verschiedenen Amtsbereichen gebündelt werden. Ziel ist es, durch kurze Wege und effizienten Personaleinsatz Angebote

und Leistungen aus einer Hand anzubieten.

 

Die Gebäude setzen sich jeweils aus 2 dreigeschossigen Flügeln mit einem zentralen und schmalen Treppenraum zusammen. Angestrebt wird, das äußere Erscheinungsbild sowie die innere Struktur der Gebäude so wenig wie möglich zu verändern. Die neu zu schaffenden Aufzüge werden in die Häuser integriert und die Gebäudehülle energetisch saniert.

 

Die Kosten werden mit 4.500.000 € veranschlagt. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 4.680 T € betragen. Aufgrund der haushaltstechnischen Vorgabe, die Ansätze nach den Ergebnissen der Planungsunterlagen zu bilden, spiegelt sich das aber nicht im Ansatz ab. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 284.000 € erwartet.

 

Insgesamt geht es nicht darum, etwas Neues oder zusätzliche Angebote zu schaffen, sondern die vorhandenen Angebote zu bündeln. Neben diesem fachlichen Aspekt hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch Kosteneinsparungen ergeben. Das Konzept für diesen Verwaltungsstandort wird dem Protokoll beigefügt.

 

Kapitel 4500 Titel 71901

Pauschale Zuweisungen für Investitionen

 

Die veranschlagten Ansätze sind nicht einzelnen Baumaßnahmen zugeordnet. Vielmehr sollen sie der Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken, auch aus eventuell anfallenden Malus-Beträgen nach Beendigung der Maßnahmen ab dem Planjahr 2020 aus der gezielten Zuweisung dienen.

 

Ansatz 2018193.000 €

Ansatz 2019297.000 €

Ansatz 2020930.000 €

Ansatz 2021        1.040.000 €

 

Die hohen Beträge in 2020/21 stehen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der großen Bauvorhaben, bei denen ein Malus zum Tragen kommen könnte.

 

Für diese beiden Titel bestehen seitens des Ausschusses keine Änderungswünsche.

 

Die Investitionsplanung ist letztendlich nur eine Prioritätensetzung, ohne dass sich hierin die tatsächlichen Notwendigkeiten abbilden. Diese sind natürlich weitaus höher. Sofern der Senat zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, wäre das Bezirksamt insoweit um Vorschläge sicherlich nicht verlegen.

 

Konkrete Zusagen hat der Senat im Rahmen der 3. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung für das Jahr 2017 übermittelt. Mit dem Nachtragshaushalt erhalten die Bezirke für die laufende Schulbauunterhaltung 42 Mio. €. Die Aufteilung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage der Wiederbeschaffungswerte des Fachvermögens Schule. Wie der entsprechenden Aufstellung entnommen werden konnte, liegt Neukölln hier mit einem Betrag von rd. 1,2 Mrd. € auf Platz 1. Das, was dem Bezirk in der KLR ansonsten immer zum Nachteil gereicht, ist im Falle der Mittelverteilung positiv. Neukölln wird zusätzliche Schulbauunterhaltungsmittel in Höhe von rd. 4,4 Mio. € erhalten.

 

Das Bezirksamt wird sich bei der Auswahl der Maßnahmen an einer schnellen Umsetzbarkeit bzw. daran orientieren, ob schon planerische Arbeiten vorliegen. Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang die Personalfrage bleiben. Die zusätzlichen Mittel können nur mit zusätzlichem Personal verbaut werden. Angesichts der Faustformel, dass ein Mitarbeiter im Jahr 1 Mio. € verbauen kann, sind allein für diesen finanziellen Nachschlag zusätzlich 4 bis 5 Beschäftigte erforderlich.

 

Weiterhin hat der Senat angekündigt, dass die Bezirke mit dem Nachtragshaushalt 50 Mio. € erhalten, die insbesondere für Personal zur Verfügung stehen sollen. Über die Umsetzung dieser Mittel wird die „Arbeitsgruppe Ressourcensteuerung“ entscheiden.

 


 
 

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