Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2015
Die Bezirkshaushaltsrechnung weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat und ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.
Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung muss die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG entscheiden. Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 weist folgende Abschlussergebnisse aus:
Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde als Einnahme in das Jahr 2017 übertragen und im Rahmen der Umsetzung der Fortschreibung der Globalsumme 2017 zur Ausfinanzierung des Haushalts 2017 verwendet. Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (AfD) und 1 Enthaltung (Linke) wird der BVV die Zustimmung empfohlen. |
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