Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Blumenthal bittet Herrn BzStR Liecke um Mitteilungen der Verwaltung

Frau Blumenthal bittet Herrn BzStR Liecke um Mitteilungen der Verwaltung.

 

Verstorbenes Baby

 

Am 23. Dezember 2016 erhielten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt einen Anruf, dass ein acht Monate alter Säugling am selben Morgen tot in der Wohnung der Kindesmutter gefunden wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können zu der Identität der dem Jugendamt bekannten Familie keine Angaben gemacht werden.

Die Obduktion ergab, dass das Mädchen durch Fremdverschulden gestorben ist.

Die Kindesmutter wurde noch am selben Tag festgenommen.

Wie bereits nach dem Tod der kleinen „Lena“ im September 2012 wird eine Expertengruppe mit der Aufklärung der Hintergründe um diese Tat, insbesondere im Hinblick auf die Abläufe im Jugendamt beauftragt. Die Ergebnisse werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

 

Unterhaltsvorschuss

 

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt:

 

1. Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz heraufgesetzt.

 

2. Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben.

 

3. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der/die Alleinerziehende im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr. In der Gesetzesbegründung zur Unterhaltsvorschussreform und in den Bescheiden des SGB II und UVG wird aufgenommen, dass grundsätzliche Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei der Bewilligung von SGB II berücksichtigt werden und bei einem Bruttoeinkommen ab 600 Euro monatlich der Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann.

 

Im Jugendamt Neukölln werden mit Einführung der Reform zusätzliche bis zu 14,5 VZÄ benötigt, um eine Umsetzung zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich um

 

12,5 VZÄ für die Sachbearbeitung (Entgeltgruppe 9 bzw. Besoldungsgruppe A10) und

 

2 VZÄ für die Gruppenleitung und Prozessvertretung (Entgeltgruppe 10 bzw. Besoldungsgruppe A 11)

 

Im Bezirksamt wurde bereits ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

 

Streik

 

Es waren laut Meldung aus dem Eigenbetrieb Kindertagesstätten Südost am 26. Januar 27 Kitas, am 14. Februar 30 Kitas und am 15. Februar 28 Kitas vom Streik ganz oder teilweise betroffen. Der Kindertagesstätten Eigenbetrieb Südost betreibt in Neukölln und Treptow-Köpenick insgesamt 43 Kitas.

 

 

Fachcontrolling

 

Seit dem 1. Januar 2017 hat die neue Fachcontrollerin Frau Majumder ihren Dienst in der Abteilung aufgenommen. Gern wird sie sich zu gegebener Zeit persönlich im Jugendhilfeausschuss vorstellen.

 

 

Schließzeit

 

Aufgrund der Einführung und Umsetzung einer modernen Software zur Bearbeitung von Kundendaten und Verwaltungsverfahren werden die Sprechzeiten der Regionalen Dienste des Jugendamtes Neukölln vom 20. Februar bis 3. März nur eingeschränkt verfügbar sein. Betroffen sind auch die Pflegekinderhilfe, die Behinderten- und Eingliederungshilfe sowie das Kinderschutzteam.

 

Die einzelnen Teams des Jugendamts vertreten sich gegenseitig.

 

Eine telefonische Erreichbarkeit für Notfälle besteht über die Tagesdienstnummern:

 

Region Nordwest: 90239 - 4015

Region Nordost: 90239 - 2056 / -2074 / -2079

Region Süd: 90239 - 1553

 

sowie über das zentrale Krisentelefon: 90239 - 55555. Der Tagesdienst in den vertretenden Teams wird personell verstärkt.

 

 

Hilfen zur Erziehung

 

Herr BzStR Liecke informiert über den ihm zwischenzeitlich vorliegenden KLR-Abschluss 2016 zu den Hilfen der Erziehung in Berlin. Die im Folgenden genannten Abschlüsse enthalten noch keine Basiskorrektur. Demnach schließt Neukölln mit knapp 54 Mio. Euro an dritter Stelle nach Mitte (rund 58 Mio Euro) und Marzahn - Hellersdorf (rund 75 Mio. Euro) ab.

 

 

Bezirksregionenkurzprofile

 

Allen Interessierten wird die neue Informationsbroschüre mit den Kurzprofilen der Bezirksregionen Neuköllns zur Verfügung gestellt.

 

 

Bürgerdeputierte und beratende Mitglieder

 

Allen Bürgerdeputierten und beratenden Mitgliedern wird eine Übersicht zur Verfügung gestellt, aus der die Vertretungsregelung innerhalb des Ausschusses hervorgeht.

 

 

Programm IBBC e.V.

 

Allen Interessierten wird das Programm des IBBC e.V. für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen