Auszug - Neu aufgestellte Bebauungspläne Zur Kenntnisnahme - B-Plan 8-73 („Elsenstraße / Harzer Straße“) - B-Pläne 8-78B, 8-80B, 8-81B, 8-82B Planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbe-/ Industriegebiete in Nord-Neukölln.   

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

1

1. B-Plan 8-73 („Elsenstraße / Harzer Straße“

 

Es handelt sich um die Flächen der ehemaligen Geyerwerke. Die Nutzung wurde aufgegeben, es gibt aber noch Gewerbemieter auf dem Gelände (Synchronisationswerke). Es ist Wohnungsbau beabsichtigt, das Gewerbe soll jedoch erhalten bleiben. Die Flächen sollen daher als Mischgebiet festgesetzt werden. Es ist ein städtebauliches Konzept vorgesehen. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass es bereits Treffen mit den Investoren gab.

 

2. B-Plan 8-78 b, 8-80B, 8-81B, 8-82B Planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbe-

   /Industriegebiete in Nord-Neukölln

 

Es handelt sich um einfache Bebauungspläne als sogenannte Textbebauungspläne. Zweck ist es, bestehende Gewerbegebiete, die nach alter Rechtsgrundlage des Bundesbaugesetzes festgesetzt sind, in neues Baurecht überzuleiten. Nach altem Recht wären großflächige Betriebe zulässig, was jedoch nach Zentrenschutz verhindert werden muss, so dass die Überleitung ins neue Recht nach der neuen Baunutzungsverordnung erfolgt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wewer erläutert Herr Groth die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten an diesen Standorten. Der Ausschluss der Vergnügungsstätten wird noch geprüft. Allerdings muss sichergestellt sein, dass durch neue Nutzungen die bestehenden Betriebe nicht gefährdet werden.


 
 

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