Auszug - Änderungen von Bebauungsplanverfahren Zur Kenntnisnahme. - B-Pläne XIV-293b, XIV-286a, XIV-286b („Mariendorfer Weg – Süd / Emmauskirchhof“) Geltungsbereichsänderung. - B-Plan XIV-284 („Friedhöfe Hermannstraße – Ost“) Planinhaltsänderung. - B-Plan 8-14 („Späthstraße - Süd“, Ortsteil Britz) Geltungsbereichsreduzierung. - B-Plan XIV-224 („Kleingärten Dieselstraße“) Geltungsbereichsreduzierung. - B-Plan XIV-257 („Landreiterweg/Wildhüterweg, Ortsteil Buckow “) Geltungsbereichsteilung.
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1. XIV-293 b, XIV-286a, XIV-286b (Mariendorfer Weg-Süd/Emmauskirchhof) – Geltungsbereichsänderung
Hier gibt es Wohnungsbaupotentialflächen von über 1000 WE, die entstehen können. Es handelt sich um die Bereinigungen von Geltungsbereichen südlich des Mariendorfer Weges sowie auf dem westlichen Teil des Emmauskirchhofes. Die Flächen sind jetzt von einer Gesellschaft erworben worden, die Wohnungsbau planen. Für die ursprünglichen Planungen hat das Stadtentwicklungsamt von den Behörden Stellungnahmen erhalten, die die Geltungsbereichsänderungen notwendig machen. Daher ist für die Flächen ein neuer Zuschnitt vorgesehen, da für die Gesamtflächen das Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewandt werden soll. Es wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Es ist eine Kitaerrichtung möglich, allerdings nur mithilfe eines städtebaulichen Vertrages, der geschlossen werden muss, um den B-Plan festsetzen zu können. Eine Gründurchwegung ist derzeit nicht Inhalt der Planungen.
Frau Fuhrmann befürchtet, dass auf dem Teil kein Anteil an Sozialwohnungen errichtet werden soll. Herr Groth verneint dies. Die Besprechungen ergaben, dass keine Anteile veräußert werden und das Modell zu 100% angewendet werden soll.
2. B-Plan XIV-284 („Friedhofe Hermannstraße-Ost“)- Planinhaltsänderung
Die Flächen sollen weiterhin zur Nutzung als Friedhof beibehalten werden. Die betreffenden Teilflächen, die als Bestattungsflächen nicht mehr geeignet sind, sollen anderen Nutzungen zugeführt werden wie z. B. eine qualifizierte Fuß- und Radverbindung vom Tempelhofer Feld sowie eine Schulerweiterungsfläche.
3. B-Plan 8-14 („Späthstraße Süd/Ortsteil Britz“) – Geltungsbereichsreduzierung
Die südliche Wegeverbindung wird aus dem Plan herausgenommen, da sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Ziel des Bebauungsplanes ist der Zentren- und gewerbliche Schutz im Rahmen des Zentren- und Einzelhandelskonzept. Insoweit soll der B-Plan die gewerbliche Nutzung sicherstellen.
4. B-Plan XIV-224 („Kleingärten Dieselstraße“) - Geltungsbereichsreduzierung
Es handelt sich um einen eingeleiteten B-Plan zur Sicherung der Kleingartenflächen.
5. B-Plan XIV-257 („Landreiterweg/Wildhüterweg, Ortsteil Buckow“) – Geltungsbereichsteilung
Es wurden Planreifegenehmigungen erteilt, obwohl der B-Plan noch nicht festgesetzt war. Das B-Planverfahren muss jedoch zwingend zu Ende geführt werden. Eine Einstellung ist aber nicht möglich. Von daher wird die Teilung angestrebt, um den Plan 257 a festzusetzen und 257 b einzustellen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Änderungen zur Kenntnis. |
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