Auszug - Einstellung von Bebauungsplanverfahren Zur Kenntnisnahme
Die Planerfordernisse der Pläne 8-9baa, 8-34, XIV-173, XIV-181a, XIV-222, XIV-249, XIV-293 sind entfallen, daher werden diese B-Pläne eingestellt. Wenn ein Plan nicht mehr erforderlich ist, muss das Verfahren beendet werden. Das ist gesetzlich gefordert.
Die Einstellungen werden durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen. |
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