Auszug - Bebauungsplanverfahren - Kurzeinführung B-Plan-Verfahren, B-Plan-Übersicht Neukölln - Im letzten Jahr/Wahlperiode XIX abgeschlossene, weiter laufende und vom BA neu be- schlossene Verfahren.   

 
 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Allgemeines

Allgemeines

 

Frau Fuhrmann erbittet eine kurze Erläuterung zur Entstehung von Bebauungsplänen. Herr Groth gibt an, dass derzeit 20 Verfahren Priorität besitzen. Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung von B-Plänen sind im Baugesetzbuch geregelt, ebenfalls das Verfahren. B-Pläne sind verbindliche Bauleitpläne und stellen prinzipiell ein Gesetz dar. Sie legen Art der Nutzung und Maß der Nutzung fest. Dadurch entsteht ein Rechtsanspruch darauf, das zu bauen, was der B-Plan zulässt. Das Verfahren ist so angelegt, dass es der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Die Gemeindevertretung muss diesen Plan beschließen. Der B-Plan wird dann als Rechtsverordnung festgesetzt. Alle Bürgerinnen und Bürger können an der Planung teilhaben. Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) werden ebenfalls beteiligt. Das Wesentliche eines B-Planverfahrens ist die gerechte Abwägung der unterschiedlichen Belange gegeneinander. Die Beteiligung findet zweistufig statt, am Beginn des Verfahrens sind Bürger und Behörden zu informieren und Anregungen abzugeben. Vor allem haben Umweltbelange stark an Bedeutung gewonnen (Baumschutz, Artenschutz, Naturschutz,…). Danach wird der Plan den Behörden vorgelegt und im Rahmen der öffentlichen Auslegung können Belange der Bürger nochmals aufgenommen werden. Im Land Berlin ist die Rechtskontrolle durch die zuständige Senatsverwaltung mittlerweile dem Erlass der Rechtsverordnung vorgeschaltet. Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Plan überarbeitet und kann erst dann der BVV zum endgültigen Beschluss gereicht werden. Der Ausschuss nimmt bestimmte Verfahrensschritte eines jeden B-Planes zur Kenntnis und berät vor Beschlussfassung der BVV, ob der Plan wiederum der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Herr Groth erklärt zum Zeitablauf, dass diese Verfahren in der Regel in etwa 1/1/2 Jahre bis zum Abschluss Zeit in Anspruch nehmen. Er erklärt, dass seit der Novellierung der Bauordnung noch einige verkürzte Verfahren hinzugekommen sind, die unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden können. Herr BzStR Biedermann ergänzt und ermutigt insbesondere die neuen Ausschussmitglieder, sich von den Fachbegriffen nicht abschrecken zu lassen.

 

Frau Fuhrmann stellt eine – allerdings nicht mehr ganz aktuelle - Broschüre zum Überblick über B-Plan-Verfahren vor und legt dar, dass sie versuchen wird, weitere Exemplare zu akquirieren.

 

Frau Krotter erfragt die Unterschiede zwischen der frühzeitigen öffentlicher Beteiligung und der Auslegung von Bebauungsplänen. Herr Groth erläutert, dass die Auslegung in einer Pressemitteilung sowie in Tageszeitungen veröffentlicht wird. Der Bürger kann dann im Internet den betreffenden Plan einsehen oder direkt im Stadtentwicklungsamt.  In der frühzeitigen ÖB ist vorgesehen, dass die Bürger den Plan diskutieren können. Bei Plänen mit besonderer Priorität kann der Investor eine Öffentlichkeitsveranstaltung (§ 25 a VwVfG) durchführen.

 

Herr Groth erläutert sodann die Prioritätenliste. Derzeit sind Wohnungsbaubebauungspläne und die Infrastruktur betreffende besonders prioritär. Er stellt einige Beispiele vor.


 
 

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