Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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- Fahrbahn in der Pannierstraße im Abschnitt von Sonnenallee bis Weserstraße - Fahrbahn in der Karl-Marx-Straße zwischen Hermannplatz und Weichselstraße in Teilflächen - Fahrbahn in der Treptower Straße im Abschnitt von Weigandufer bis Stuttgarter Straße - Fahrbahn im Krischanweg von Gielower Straße bis Malchiner Weg - Fahrbahn zwischen Richardplatz und Karl-Marx-Platz in Teilflächen - Gehweg in der Gielowerstraße von Paster-Behrens-Straße bis Fritz-Reuter-Allee (nördliche Seite) - Gehweg in der Franz-Körner-Straße von Haus Nr. 66 bis Buschkrugallee (nördliche Seite) - Gehweg und Radweg in der Fritz-Erler-Allee zwischen den beiden Einmündungen des Käthe-Dorsch-Rings - Geh- und Radweg im Neudecker Weg von Selgenauer Weg bis Alt-Rudow - Gehweg in der Braunschweiger Straße von Karl-Marx-Straße bis Richardstraße (südliche Seite) - Gehweg in der Selchower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße (südliche Seite) - Gehweg in der Mahlower Straße von Hermannstraße bis Fontanestraße (südliche Seite) - Gehweg in der Herrfurthstraße von Herrfurthplatz bis Lichtenrader Straße (beide Seiten) - Gehweg im Wildmeisterdamm zwischen Lipschitzallee und Grünzug Britz-Buckow-Rudow
- 425 Präventionsgespräche geführt und 85 Flyer verteilt, - 198 mündliche Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen, - 52 Fahrradfahrer auf Gehwegen festgestellt, - 14 „nicht-verkehrliche“ Ordnungswidrigkeiten und 550 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht sowie - 9 Fahrzeugumsetzungen veranlasst.
Anfang Dezember 2016 wurde aufgrund des Fundes eines weiteren wildlebenden Vogels mit dem H5N8 Virus in Tempelhof-Schöneberg ein weiterer Sperrbezirk im Süden Neuköllns eingerichtet. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamts Neukölln zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde zuletzt am 27.12.2016 aktualisiert. Nach Ablauf von 21 Tagen gelten für den Sperrbezirk dann lediglich noch die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet.
Bei insgesamt 11 von 15 Parteien wurde die Aufhängung der Wahlplakate beanstandet, was zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Festsetzung von Bußgeldern führte.
Sofern die Parteien der Aufforderung zur Abnahme der Plakate oder Nachbesserung nicht nachgekommen sind oder Plakate im Rahmen der „Gefahrenabwehr“ (z.B. fehlende Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches oder Unfallgefahr für Radfahrer durch zu niedrig installierte Plakate) abgenommen werden mussten, sind darüber hinaus Kosten für die Ersatzvornahmen in Rechnung gestellt worden. Insgesamt haben 10 Parteien zusätzlich zum Bußgeldbescheid einen entsprechenden Kostenbescheid in einer Höhe zwischen 9,42 € und 1.564,80 € erhalten. Eine Partei hat gegen ihren Kostenbescheid Widerspruch eingelegt. |
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