Auszug - Vorstellung des Fachbereichs Tiefbau
Der Wechsel des Straßen- und Grünflächenamtes zur Abteilung Finanzen und Wirtschaft hat fachliche Hintergründe. Nachdem die Straßenverkehrsbehörde aus dem Amt herausgelöst und beim Ordnungsamt angesiedelt worden ist, ergab sich die Situation, dass sich nicht nur zwei bezirkliche Fachbereiche, sondern auch zwei BVV-Ausschüsse mit Verkehrsfragen beschäftigten. Jetzt gehören der Fachbereich Straßen und die Straßenverkehrsbehörde zumindest einer Abteilung an, was eine engere Verzahnung und eine Behandlung der sich überschneidenden Themen in einem gemeinsamen BVV-Ausschuss zur Folge hat.
Der Fachbereich Straßen und Verwaltung ist im berlinweiten Vergleich mit seinen 29 Stellen der zweitkleinste Tiefbaubereich. Personalengpässe sind insbesondere im Bereich Neubau und Planung zu verzeichnen. Hier sind aufgrund von Rekrutierungsproblemen nur 1,5 von 4 Stellen besetzt.
Die Zuständigkeit des Fachbereichs erstreckt sich auf eine Straßenlänge von rd. 344 km. Die Straßenlandfläche von 6,2 Mio. m² entspricht einer Fläche von 1.000 Fußballfeldern. Aufgrund der dem Bezirksamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht muss das Neuköllner Straßenland ständig überwacht werden. Die Hauptverkehrsstraßen werden einmal im Monat begangen und die Nebenstraßen alle zwei Monate. Die drei Begeher legen durchschnittlich 12 km am Tag zurück. Festgestellte Gefahrenstellen werden von einem beauftragten Unternehmen beseitigt. Hierfür werden im Jahr ca. 2 Mio. € aufgewendet. Tiefbauarbeiten sind nicht zuletzt durch die Verlegung der Versorgungsleitungen für Gas, Wasser und Strom sehr aufwändig und zeichnen sich durch komplexe Abstimmungsprozesse zwischen den Versorgungsunternehmen und den ausführenden Baufirmen aus. Da die Erneuerung und Regulierung der unterirdischen Leitungen viel Zeit beansprucht, kann bei Außenstehenden durchaus schon einmal der letztendlich nicht zutreffende Eindruck entstehen, dass sich an der Baustelle nichts tut.
Für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen gilt die Regel, dass die Person seit mindestens 5 Jahren verstorben sein muss und nicht im Zusammenhang mit Terror- und Gewaltherrschaft gebracht werden darf. Weiterhin müssen Doppelnennungen ausgeschlossen sein, die Interessen der Anwohner bzw. Anlieger abgewogen werden und der Name gegebenenfalls in den logischen Kontext eines Viertels passen.
Der Straßenraum muss insgesamt den Anforderungen der Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger sowie des ruhenden und gewerblichen Verkehrs entsprechen. Insoweit kann der Straßenraum auch immer nur ein Kompromiss zwischen ganz vielen Ansprüchen sein.
Weitere Information können der anliegenden Präsentation entnommen werden.
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