Auszug - Vorstellung der Abteilung Umwelt und Natur durch Herrn BzStR Liecke und die Amtsleitung
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Nach kurzer Einführung von Herrn BzStR Liecke stellt der Amtsleiter, Herr Teschner-Steinhardt, das Amt mit seinen drei Bereichen vor (s. Anlage. 1-4). Das Spektrum der Mitarbeiter*innen umfasst eine gute Mischung aus Kräften mit wissenschaftlicher Ausbildung sowie Verwaltungsausbildung. Der Altersdurchschnitt liegt derzeit deutlich über 50 Jahre. Das Neuköllner Amt verfügt im Gesamtberliner Vergleich über den geringsten Personalbestand. Im Bereich II werden u.a. jene Anlagen überwacht, die mit wassergefährdenden Stoffen gem. VAwS umgehen. Diese Vollzugsaufgaben sind mit der Bearbeitung großer Datenmengen verbunden. In Neukölln gibt es etwa 3.000 Betriebe, die unter die Verordnung fallen. Es wird eine neue EDV benötigt. Es gibt z. Zt. konkrete Planungen eine effiziente, erprobte Software eines anderen Bundeslandes zu verwenden, welche den nationalen Datenaustausch sicherstellt. Neu eingerichtet wird der Bereich „Ausgangszustandsbericht“ der als regionalisierte Aufgabe für ganz Berlin jene Anlagen begutachtet und überwacht, die unter die Industrial Emissions Directive (IED) fallen. Diese EU-Richtlinie regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von in der IED aufgeführten spezifischen Großanlagen, den sog. IED-Anlagen, und die damit zusammenhängenden Pflichten des Anlagenbetreibers. Darüber hinaus sind in der IED die Überwachungsmodalitäten der Anlagen durch die zuständigen Behörden festgelegt. Sog. IED-Anlagen sind alle Anlagen, die in der IED explizit aufgeführt werden. Für die Betreiber dieser Anlagen sieht die IED neue Pflichtenregelungen vor. Betroffen sind zahlreiche Industrieanlagen aus z. B. der Energiewirtschaft, mineralverarbeitenden Industrie, chemischen Industrie, Abfallbehandlung, Holz- und Papierindustrie, Schlachtanlagen, Nahrungsmittelindustrie, Intensivtierhaltung oder Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln. Durch die Umsetzung der IED in deutsches Recht wurden u.a. das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie diverse Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) – wie z. B. die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) - novelliert. In Neukölln fallen u.a. die Kraftwerke, die BSR Bodenreinigungsanlage und ein Kaffeeverarbeitungsbetrieb unter die DIE-Regelung. Für diese Aufgaben wird eine neue Planstelle eingerichtet. |
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