Auszug - Online Bürgeramt für Neukölln
Wie bei der Ausschussberatung im Mai 2015 erläutert, bedarf es dieses Antrages nicht. Das Online Bürgeramt ist klassisches eGovernment und somit erklärtes Ziel der Berliner Politik.
Auf einer Informationsveranstaltung zum neuen eGovernmentgesetz am 7. Juli hat der IT-Staatssekretär erklärt, dass das Normenscreening der Berliner Verwaltungsvorschriften mittlerweile abgeschlossen sein soll. Die zuständige Senatsinnenverwaltung wird in enger Zusammenarbeit mit dem noch zu bildenden IKT-Lenkungsausschusses die nunmehr notwendigen Schritte zur Umsetzung einleiten. Ein Zeitrahmen wurde nicht genannt.
Da es sich um ein Projekt handelt, an dem das LABO (Verfahrensverantwortung für das IT-Fachverfahren VOIS), der Betreiber der Plattform "berlin.de" und entsprechend den aktuellen rechtlichen Grundlagen vermutlich auch das ITDZ beteiligt sind, geht das Bezirksamt nicht von einer kurzfristigen Umsetzung eines Online-Bürgeramtes aus.
Der Antrag wird zurückgezogen. |
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