Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Um weitere eventuell infizierte Imkereien zu ermitteln, wurde um den Seuchenbetrieb ein Sperrbezirk von mindestens 1.000 m Radius nach § 10 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Eine Aufhebung des Sperrbezirkes und der damit verbundenen Beschränkungen kann erst erfolgen, wenn Nachuntersuchungen bei allen umgebenden Imkern ergeben haben, dass dort keine Seuchenerreger festzustellen sind.
Eine Gefährdung für Menschen und Haustiere besteht durch die Bienenseuche nicht.
Nähere Hinweise - z.B. zur flexibleren Rasseliste, zur Einführung eines Registers über den Erwerb und die Haltung von Hunden, zur allgemeinen Leinenpflicht im öffentlichen Raum, zum Sachkundebescheinigung zur Befreiung vom allgemeinen Leinenzwang und zur Mitführpflicht von Hundekotbeuteln - sind dem Bezirksamt im Wortlaut noch nicht bekannt. Insoweit können auch die Auswirkungen des neuen Hundegesetzes auf Bürger und Verwaltung bislang nicht eingeschätzt werden.
Der Buckower Damm ist bis Ende 2017 zwischen Alt-Buckow und Mollnerweg gesperrt.
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