Auszug - Säuglingssterblichkeit in Neukölln   

 
 
25. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Vivantes Klinikum Neukölln Mutter-Kind-Zentrum
Ort: Kormoranweg 45, 12351 Berlin
 
Beschluss

Frau Gebhardt bittet zunächst Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte

 

Frau Gebhardt bittet zunächst Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte. Dieser informiert darüber, dass nach einem Beschluss des Senats am Vivantes Klinikum Neukölln eine von fünf Berliner Kinderschutzambulanzen eingerichtet wurde. Die personelle und technische Ausstattung dieser Einrichtungen ermöglicht es, Fälle von Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen. Derzeit finden intensive Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Jugend und Gesundheit und der Kinderschutzambulanz statt, wie die praktische Umsetzung der gemeinsamen Arbeit stattfinden kann. Es wurde bereits deutlich, dass die derzeit geltenden Datenschutzregelungen noch angepasst werden müssen. Hierzu sind zeitnah Gespräche mit der Berliner Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Senatsverwaltung geplant. Im Folgenden stellen Frau von Soosten, Diplom Heilpädagogin, und Frau Rother, Kinderkrankenschwester, die Arbeit der Neuköllner Kinderschutzambulanz anhand einer Power Point Präsentation vor (siehe Anlage 1). Anschließend macht Prof. Dr. Rossi, Chefarzt im Kinder- und Jugendmedizin – Perinatalzentrum, deutlich, dass es sich bei der Kinderschutzambulanz keineswegs um ein Konkurrenzangebot zu anderen Kinderschutzstellen handelt. Die Ansprechpartner der Kinderschutzambulanz beraten bzw. helfen Familien auch, wenn ein Anhaltspunkt besteht, dass sie ihr Kind nicht richtig versorgen.

 

Frau Hall-Freiwald macht hinsichtlich der Datenschutzproblematik darauf aufmerksam, dass aus ihrer Sicht hier der Grundsatz Kinderschutz geht vor Datenschutz gelten müsste. Hierzu erläutert Herr Prof. Dr. Rossi, dass das Kinderschutzgesetz an dieser Stelle bereits einen relativ großen Umfang an Austausch zulässt. Schwierig ist diese Diskussion jedoch in diesen Fällen, in denen lediglich eine Vermutung vorliegt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Herr Licher merkt in diesem Zusammenhang an, dass er die zu unterzeichnende Schweigepflichtsentbindung als große Hürde betrachtet. Hierzu bestätigt Frau von Soosten, dass sich dies auch mit den bisherigen Erfahrungen deckt und hier unbedingt Anpassungen vorzunehmen sind. Den Eltern wird aber auch immer deutlich gemacht, dass mit einer Vorstellung in der Kinderschutzambulanz auch die Möglichkeit besteht, vorhandene Vermutungen auf eine Misshandlung oder ähnliches auszuräumen und zu widerlegen.

 

Herr Dr. Zintel, Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Neukölln, macht noch einmal deutlich, dass er eine große Chance in der Vernetzung direkt vor Ort sieht, so dass die Klienten nicht mehrere Anlaufstellen aufsuchen müssen, sondern die vollständige Betreuung vor Ort haben.

 

Auf Nachfrage von Frau Gebhardt teilt Frau von Soosten mit, dass die Zusammenarbeit der niedergelassenen Kinderärzte mit der Kinderschutzambulanz stetig wächst. Bisher wurde eine Familie durch einen niedergelassenen Kinderarzt in der Ambulanz angemeldet. Er wird breit über das seit März 2016 bestehende ergänzende Angebot informiert, um dies bei allen Beteiligten bekannt zu machen.

 

Hinsichtlich der Einbindung der Stadtteilmütter macht Frau Rehlinger, Fachbereichsleiterin in der Diakoniewerk Simeon gGmbH, deutlich, dass die Frauen für die Vermittlung von Informationen da sind und auch gern über das bestehende Angebot der Kinderschutzambulanz berichten können. Begleitungen von Familien in die Ambulanz hingegen sollen nicht stattfinden. Der Zugang zur Kinderschutzambulanz muss hier in jedem Fall über das Jugendamt oder den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Frau Gebhardt teilt Frau Rother mit, dass auch die Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsunterkünften derzeit noch im Aufbau ist, da das Angebot der Kinderschutzambulanz erst seit März 2016 besteht.

 

Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet wurden, bedankt sich Frau Gebhardt bei Frau von Soosten und Frau Rother für den ausführlichen Bericht und schließt diesen Tagesordnungspunkt.

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