Auszug - Stelle eines / einer Beauftragten für Senioren einrichten
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Herr BzStR Szczepanski führt einleitend aus, dass der demographische Wandel auch im Bezirk Neukölln deutlich spürbar ist. Die im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz normierte Gliederung der Bezirksämter sieht bezirkliche Seniorenbeauftragte (noch) nicht vor; bisher sind beispielsweise Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte oder Integrationsbeauftragte (vollständig seine Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 BezVG) benannt.
Dem Bezirksamt ist an der gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren sehr gelegen. Das Bezirksamt hat die Anregung aus dem vorliegenden Antrag aufgenommen und in seiner Sitzung am 08.03.2016 die von der Abteilung Soziales eingebrachte Schaffung der Position einer / eines Seniorenbeauftragten beschlossen. Damit setzt das Bezirksamt ein deutliches Zeichen nach außen, dass es die Belange der Seniorinnen und Senioren ernst nimmt und sich intensiv und professionell um diese kümmert.
Herr BzStR Szczepanski übergibt dem Ausschuss eine Übersicht über die Aufgaben des Seniorenservice, die verdeutlicht, dass die Position „Seniorenbeauftragte/r“ die bestehenden fachlichen Aufgaben des Seniorenservice sehr gut ergänzt. Er führt weiter aus, dass das Bezirksamt aus diesem Grund diese Aufgabe beim Seniorenservice der Abteilung Soziales angesiedelt und sie konkret dem jetzigen Leiter des Seniorenservice, Herrn Strache, übertragen hat.
Die Fraktion der CDU begrüßt diesen Bezirksamtsbeschluss und schlägt vor, ihren Antrag vom 18.03.2014 (Drs. Nr.: 0869/XIX, lfd. Nr. 5) wie folgt zu formulieren:
„Das Bezirksamt wird darin unterstützt, die Stelle eines/einer Beauftragten für die Belange älterer Menschen („Seniorenbeauftragte/r“) einzurichten“.
Alle Ausschussmitglieder stimmen diesem Antrag einstimmig zu. Der Ursprungsantrag ist damit erledigt.
Herr BzStR Szczepanski kündigt an, dass sich Herr Strache in der nächsten Ausgabe des „Was wann wo?“ und auch im Sozialausschuss vorstellen wird. |
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