Auszug - B-Plan 8-72 ("Friedhof Lilienthalstr. -West") - Aufstellung des Bebauungsplanes
Herr BzStR Blesing legt dar, dass der Friedhof Lilienthalstraße aufgrund des Friedhofs-entwicklungsplans nicht mehr weitergeführt werden kann. Es gibt dort Immobilien, die erhalten werden müssen. Das Bezirksamt hat versucht, diese anderen Nutzern zu überlassen, was nie vollständig gelungen ist. Seit einigen Jahren gibt es einen Kulturverein, der die Immobilien nutzt, dort aber unerlaubt diverse Umbauten bewerkstelligt hat. Es gab entsprechend viele Gespräche mit dem Kulturverein. Der Bebauungsplan soll nunmehr die Rechtsgrundlage für eine Konfliktlösung darstellen. Frau Fuhrmann zeigt sich besorgt und fragt nach, ob ein Bebauungsplan die Aktivitäten des Vereins in den Griff bekommt. Herr Groth legt dar, dass es grundsätzlich keine 100%-ige Sicherheit geben kann, ohne ein Bebauungsplanverfahren hat die Behörde jedoch gar keine Möglichkeit, die Probleme zu lösen. Die bauliche Gestaltung der denkmalgeschützten Gebäude soll erhalten bleiben, aber nicht als Friedhof. Die Gebäude haben dann eine andere Zwecknutzung. Aber es werden nur Nutzungen, die mit der bestehenden Friedhofsbetrieb und der Umgebung im Einklang stehen, festgesetzt, um die vom Bezirk angestrebte Nutzung zu sichern.
Herr Scharmberg fragt, ob es noch Grabstellen im Geltungsbereich gibt, was Herr Groth verneint.
Die Aufstellung wird zur Kenntnis genommen. |
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