Auszug - Verschiedenes
Herr Wewer hat das Ordnungsamt auf ein in der Bruno-Bauer-Straße parkendes Fahrzeug hingewiesen, das in einem anderen EU-Land zugelassen und anscheinend schon seit längerem nicht mehr bewegt wurde. Eine Reaktion hat er nicht erfahren. Umso erstaunter war er, als er in der Selkestraße ein Auto bemerkte, an dem das Bezirksamt Lichtenberg einen entsprechenden Hinweiszettel angebracht hatte. Frau Gebell verweist darauf, dass Fahrzeuge grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgestellt werden können, sofern sie zugelassen und offensichtlich fahrtauglich sind. Anders als bei offenkundigen Schrottfahrzeugen, können in einem solchen Fall keine Entfernungsaufforderungen angebracht werden. Protokollanmerkung: Das von Herrn Wewer gemeldete Fahrzeug steht im Ordnungsamt seit dem 27.07.2015 unter „Beobachtungsstatus“. Da es zugelassen und fahrtüchtig ist, besteht erst nach einem Jahr Zulassungspflicht in Deutschland. Insoweit kann das Ordnungsamt erst ein Jahr nach der Erstfeststellung tätig werden. Bei dem Fahrzeug in der Selkestraße ist das in Lichtenberg angesiedelte Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben in eigener Zuständigkeit tätig geworden und hat neben den von Herrn Wewer bemerkten „Zeugenaufruf“ auch beim Ordnungsamt Neukölln nach Erkenntnissen über die Standdauer angefragt. |
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