Auszug - Erlass einer Erhaltungssatzung (Milieuschutz) für den Reuterkiez   

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Schröder erklärt nochmals, dass zu prüfen war, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung vorliegen

Herr Schröder erklärt nochmals, dass zu prüfen war, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungssatzung vorliegen. Es wurden eine Ortsüberprüfung und eine Haushaltsbefragung durchgeführt. Weiterhin wurde die Infrastruktur geprüft und welche weiteren Bedarfe es gibt und wie sich diese entwickeln wird. Es wurde begutachtet, ob Aufwertungspotential und Aufwertungsdruck besteht und welche Wechselwirkungen mit der Infrastruktur bestehen.

Nach der Auswertung kann man die Einschätzung geben, dass es durchaus Aufwertungspotential gibt. Der Aufwertungsdruck verteilt sich über das gesamte Gebiet, das ergab die Analyse der Bauanträge. Die Umwandlung in Eigentum ist nicht marginal, wie die Auswertung der Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen aufweist. Die Preise steigen entsprechend. Daher ziehen in das Gebiet vor allem Haushalte mit höherem Einkommen, so dass hier der Verdrängungsprozess einsetzt. Die Auswertungen der Befragungen ergaben auch, dass es eine hohe Quartiersbindung sowie Angst vor den steigenden Mieten gibt. Verdrängungsgefährdete Haushalte sind diejenigen mit Kindern, die eine hohe Wohndauer haben und kleine Haushalte mit geringem Einkommen. Die Infrastruktur ist bedarfsgerecht. Die negativen städtebauliche Folgen sind vor allem der Verlust von bedarfsgerechtem Wohnraum.

 

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung gegeben sind. Das Angebot an kleinen Wohnungen sollte jedoch nicht reduziert werden. Die Erhaltungssatzung sollte auch für das gesamte Gebiet gelten.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Zunächst wird gefragt, wie viele Haushalte bei der Befragung erreicht wurden?  Herr Schröder legt dar, dass insgesamt 1240 Fragebögen zurück kamen.

Herr Fischer fragt nach Daten der Wohndauer der Haushalte. Herr Schröder expliziert, dass der Großteil der Anwohner in den letzten 10 Jahren zugezogen ist.

Herr Jendralski möchte wissen, was unter „behutsamer energetischer Sanierung“ zu verstehen sei. Herr Schröder stellt dar, dass es ein großes Problem darstellt, dass Mietrecht und die Regelungen der neuen ENEV nicht zusammenpassen. Den Mindestanforderungen soll entsprochen werden, die Grenzen sind jedoch nicht definiert. Eigentümer neigen dazu, nicht benötigte Dämmnungsdicken aufbringen zu wollen. Herr Groth ergänzt, dass Milieuschutz nicht in die ENEV eingreifen darf. Da, wo die ENEV Grenzen setzt, kann Milieuschutz nicht eingesetzt werden. Herr BzStR Blesing ergänzt zur Wohndauer, dass 59 % der Haushalte in deren derzeitige Wohnung in den letzten 9 Jahren gezogen sind.

Herr Wewer gibt zu bedenken, dass die ehrenamtliche Betreuung des QM’s nach der Verstetigung des Reuterkiezes nicht länger gegeben sein wird und die jetzige Struktur nicht erhalten werden kann. Er fragt, wie viel Stellen für die Umsetzung der Erhaltungssatzung benötigt werden? Herr BzStR Blesing expliziert, dass die zur Verfügungstellung des Personals Bestandteil des Beschlusses ist. Derzeit wird eine Stelle zugestanden, die jedoch nicht ausreichend ist. Zudem muss die Genehmigung der Senatsverwaltung für Finanzen eingeholt werden. Frau Fuhrmann fragt, ob das Sanierungspotential mit dem Sanierungsbedarf gleich gesetzt wird. Sie ist der Auffassung, dass es gilt, Mieter vor der Sanierung zu schützen und nicht dem Eigentümer das Sanierungspotential gezeigt wird. Es gäbe eine neue Rechtssprechung, die  eine Wirtschaftlichkeit für den Mieter fordert. Insofern erscheint ein energetisches Sanierungsverfahren für Mieter unwirtschaftlich. Insoweit sollten in die Fachdiskussion auch die Genehmigungskriterien einbezogen werden. Herr BzStR Blesing wirft ein, dass die Kriterien gerichtsfest sein müssen. Eine Mietenfestschreibung darf in den Kriterien nicht enthalten sein. 

 

Herr Biedermann freut sich über das Ergebnis der Studie. Er fragt nach der Sicherstellung der Finanzierung der Vor-Ort-Mieterberatung. Herr BzStR Blesing legt dar, dass diese Mittel nicht vom Senat zur Verfügung gestellt werden, im Hausaltsplan sind diese bislang auch nicht enthalten. Man muss dann schauen, wie man das Geld ggf. umsortiert. Er macht jedoch deutlich, dass es keine Konkurrenz zum Mieterverein geben wird, sondern dass es sich, wenn dann, nur um eine Mieterberatung handelt.

Der Ausschussvorsitzende möchte weiterhin wissen, wie die entsprechenden Kriterien  verfasst werden? Herr BzStR Blesing erklärt, dass es dazu einen BA Beschluss ohne die Beteiligung der BVV geben wird.

 

Frau Fuhrmann bittet nochmals darum, dass die Sanierungspotentiale aus dem Ergebnis heraus genommen werden. Herr Schröder erklärt, die Potentiale wurden fachlich eingeschätzt und bewertet und dies aufgezeigt. Er hält es außerdem für wichtig, diese darzustellen, da das Ergebnis auch darlegt, welche Gebäude mit der Erhaltungssatzung erfasst werden können. Zudem geht Herr Schröder davon aus, dass die Eigentümer den Sanierungsbedarf ihrer Häuser kennen.

 

Herr Scharmberg fragt, ob es eine Übersicht über die Altbauten gäbe? Herr Schröder erklärt, dass das Baualter der Gebäude in der Studie notiert ist.

Herr Dobberke legt dar, dass er Sanierungsbedarf insoweit definiert, dass an diesen Objekten etwas gemacht werden müsse. Er richtet die Frage an Frau Fuhrmann, wie diese dies verstünde? Bedeutet es, dass der Sanierungsbedarf nicht gedeckt werden solle, um Mieten nicht zu erhöhen? Herr Jendralski fragt, ob die Untersuchung ergeben hätte, dass es Gebäude gäbe, die eher abgerissen werden müssten und nicht saniert werden können? Herr Schröder legt dar, dass dies nicht direkt geprüft wurde, die Ergebnisse lassen aber darauf schließen.

 

Frau Fuhrmann erläutert abschließend, dass  durch alleiniges von Außen anschauen nicht feststellen könne, ob tatsächlich ein Sanierungsbedarf vorhanden sei.

 

Die Wortmeldung eines Gastes wird zugelassen: Dieser fragt, ob es Möglichkeiten gibt, über Gebühren in der Erhaltungssatzung weitere Einnahmen zu erzielen. Herr Groth verneint dies. Die Genehmigung erzeugt für Milieuschutz keine Gebühren.

 

Die Zustimmung zur Beschlussfassung in der BVV wird mit den Ja Stimmen der Fraktionen der SPD, Grünen, Piraten und Linken sowie der Gegenstimme der Fraktion der CDU empfohlen.


 
 

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