Auszug - Beschulung der Flüchtlingskinder
Herr BV Posselt führt aus, dass Antrag Ende 2013 vor dem Hintergrund der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße eingebracht wurde und als Unterstützungsangebot an den Bezirk im Falle zusätzlich benötigter Ressourcen zur Beschulung der Flüchtlingskinder gedacht war. In der damaligen Ausschusssitzung sah Frau Dr. Giffey keine Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen. Herr Posselt wüsste gerne, wie es aktuell aussieht.
Herr BzStR Rämer bestätigt die damalige Aussage von Frau Dr. Giffey. Es besteht auch derzeit keine Notwendigkeit, gegenüber dem Berliner Senat zusätzliche Forderungen nach Personal- und Sachmitteln zu stellen.
Herr Amtsleiter Richert ergänzt, dass jedem zugezogenen Kind, das erstmals eine Berliner Schule besucht und kaum Deutschkenntnisse besitzt, im Bezirk Neukölln 25 Euro für ein „Starterpaket“ zusteht. Den notwendigen Antrag stellt die zuständige Lehrerin beim Schulamt. Sie legt auch fest, welche Lernmittel individuell für dieses Kind gekauft werden. Dieses Verfahren hat sich in Neukölln bewährt. Nicht jeder Berliner Bezirk handhabt das so.
Frau BV Helm interessiert, ob das Problem fehlender Schulplätze zur Beschulung der Flüchtlingskinder im Mariendorfer Weg ausgeräumt werden konnte. Herr BzStR Rämer sind keine Beschwerden bekannt. Die Beschulung in der benachbarten Hermann-Sander-Schule funktioniert. Auch hat das Schulamt, wie in der April-Sitzung angeregt, zusätzliches Mobiliar für die Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt.
Herr BV Posselt zieht den Antrag zurück. |
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