Auszug - Änderung des § 52 Geschäftsordnung
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
§ 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung für die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin soll wie folgt geändert werden:
Ursprüngliche Fassung:
3. Auf Wunsch der Fraktionen, fraktionsloser Bezirksverordneter oder des Bezirksamtes können diese eine Kopie des Tonträgers zu einzelnen Tagesordnungspunkten erhalten. Andere Personen können eine Kopie des Tonträgers nur zu öffentlichen Tagesordnungspunkten bekommen.
Neue Fassung: 3. Auf Wunsch der Fraktionen, fraktionsloser Bezirksverordneter oder des Bezirksamtes können diese eine Kopie des Tonträgers zu einzelnen Tagesordnungspunkten erhalten. Andere Personen können eine Kopie des Tonträgers nur zu öffentlichen Tagesordnungspunkten bekommen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen aus öffentlichen Tagesordnungpunkten ist grundsätzlich erlaubt.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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