Auszug - Jugendberufsagentur  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes begrüßt Herr Förster Frau Fussan von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

 

Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes begrüßt Herr Förster Frau Fussan von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Dies stellt anschließend die Kurzpräsentation zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in Berlin vor (siehe Anlage 1).

 

Anschließend bittet Frau Blumenthal um Mitteilung, ob es hinsichtlich der 6 Stunden an Schulen bereits konkrete Inhalte und Ziele gibt, die es zu erfüllen gilt. Frau Fussan informiert diesbezüglich darüber, dass in der Landeskonzeption zur Errichtung einer Jugendberufsagentur konkret festgehalten ist, was die inhaltliche Aufgabe der BSO Teams ist. (siehe Anlage 2) Mit den bereitgestellten Ressourcen erreicht man eine Betreuungsquote von 1:30, was über der aktuellen Betreuungsquote liegt. Frau Vonnekold merkt an, dass Sie die Ausstattung der BSO Teams gerade ein der Anfangsphase als ziemlich knapp bezeichnen würde.

 

Des Weiteren bittet Frau Blumenthal um Miteilung, was es für Überlegung hinsichtlich der Qualifizierung des Fachpersonals gibt. Hierzu führt Frau Fussan aus, dass die Qualifikation ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Projektes „Jugendberufsagentur“ ist. Es wird derzeit ein umfangreiches Qualifizierungskonzept erarbeitet, im Rahmen dessen ebenfalls die Ressourcenfrage erörtert wird.

 

Im Rahmen der Ressourcenfrage bittet Frau Blumenthal um Mitteilung, ob die Zuteilung von zwei Vollzeitäquivalenten für jeden Bezirk in gleicher Höhe gilt oder hier Unterschiede gemacht werden. Frau Fussan erörtert, dass jedem Bezirk in gleicher Form zwei VzÄs zur Verfügung gestellt werden und die Bezirke die Möglichkeit haben darüber hinaus eigene Ressourcen aus der Jugendberufshilfe einzubringen. In diesem Zusammenhang führt sie aus, dass die Bezirke erhöhte Kosten haben werden, da alle Jugendlichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendberufsagentur erreicht werden sollen. Frau Fussan macht an dieser Stelle deutlich, dass die Bezirke eine Basiskorrektur erhalten müssen, damit eine Arbeit in der Jugendberufsagentur auch dem Sinn entsprechend möglich sein kann. Herr BzStR Liecke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit in Neukölln insgesamt 60 Fälle dem Themenbereich Jugendberufshilfe zugeordnet werden können, von denen jedoch lediglich 40 Fälle auch aus der Jugendberufshilfe finanziert werden. Die 20 übrigen werden aktuell aus den Hilfen zur Erziehung finanziert. Die Kosten hierfür betragen zurzeit ca. 1 Mio. Euro. Er macht deutlich, dass die Bezirke dringend Sicherheit hinsichtlich der Finanzierung der Fälle benötigen, denn es ist davon auszugehen, dass mit der systematischen und gezielten Beratung und Unterstützung von jungen Menschen durch die Jugendberufsagentur die Fallzahlen auch für die Jugendberufshilfe im Rechtskreis des SGB VIII steigen werden. Dadurch werden höhere Transferkosten verursacht. Der Jugendamtsdirektor, Herr Gladisch, ergänzt, dass derzeit die Produkte der Jugendberufshilfe nicht nachbudgetiert (sog. „T-Rest“) werden. Das bedeutet bei einer Fallzahlsteigerung wird das Bezirksamt nach Ausschöpfung der zugewiesenen Mittel handlungsunfähig, oder es müssten dann u.a. Transfermittel insbesondere aus den Bereichen der Jugendarbeit und Familienförderung eingesetzt werden. Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass dies für ihn keine Alternative darstellt. Im Folgenden wird ein Initiativantrag der Fraktionen der SPD und der CDU hinsichtlich der ausreichenden Finanzierung der Jugendberufshilfe an alle Anwesenden verteilt. Frau Vonnekold bittet im Antrag einen Basiskorrekturbestand aufzunehmen. Mit dieser Ergänzung wird der Antrag einstimmig beschlossen.

 

Auf Nachfrage von Frau Tietze informiert Frau Fussan die Anwesenden darüber, dass die Abgrenzung der Jugendlichen nach dem Wohnortprinzip erfolgen wird.

 

Hinsichtlich der Nachfrage von Herrn Posselt zu den Kriterien, nach denen die Starterbezirke ausgewählt wurden, erläutert Frau Fussan, dass im Februar dieses Jahres ein Kriterienkatalog der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg zur Auswahl der Bezirke durch die Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Bezirksamt Neukölln für den Bezirk beantwortet werden musste.

 

Auf der Grundlage der damaligen Rückmeldungen aus den Bezirken und den Agenturen für Arbeit haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit unter anderem die Bezirke mit den ersten Anlaufstellen der Jugendberufsagentur Berlin ausgewählt.

In einer zweiten Welle sollen jeweils vier weitere regionale Anlaufstellen im März 2016 und im Juli 2016 eröffnet werden. Die Auswahl hierfür erfolgt nach dem gleichen Prinzip.

Herr BzStR Liecke ergänzt, dass die Standortfrage durch die Beteiligten im Bezirk am 5. Februar 2015 diskutiert wurde. Mangels bezirkseigener Liegenschaften, wurde Einigung darüber erzielt, dass es zum Standort Sonnenallee 282 keine Alternativen gibt. Die Agentur für Arbeit benötigt jedoch Zeit, um das in Rede stehende Gebäude umzubauen und auf die Bedürfnisse einer Jugendberufsagentur anzupassen. Daher war eine Bewerbung unter Berücksichtigung der Kriterien des Kataloges für einen Start im Oktober 2015 nicht realistisch. Am 27. April 2015 fand ein Gespräch unter Beteiligung der Bezirksbürgermeisterin, des Dezernenten für Jugend und Gesundheit, des Dezernenten für Bildung, Schule , Kultur und Sport, des Sozialdezernenten, des Jugendamtsdirektors, des Jobcenters, der Regionaldirektion und der Agentur für Arbeit statt, in dem unter anderem erörtert wurde, dass in der Sitzung der Trägerversammlung am 4. Mai 2015 über die Beschlussvorlage hinsichtlich der Übernahme der Vorfinanzierung des Umbaus der als Standort der Jugendberufsagentur Berlin vorgesehenen Liegenschaft abgestimmt wird. Die Vorfinanzierung der Umbauarbeiten erfolgt aus SGB II - Mitteln des Verwaltungskostenbudgets des Jobcenters Neukölln. Eine Gegenfinanzierung ist durch die mietfreie Nutzung der Liegenschaft nach dem Umbau gegeben.

Auf Nachfrage von Frau Vonnekold hinsichtlich eines Zeitplans informiert Herr BzStR Liecke, dass zur vorgesehenen Einrichtung des Koordinierungsausschusses zunächst die Mustervereinbarung abgewartet wird. Dennoch soll die Arbeit schon jetzt beginnen. Als Termin für die Sitzung des Koordinierungsausschusses wurde der 19. Mai 2015 vereinbart. Im Rahmen dieser Sitzung haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich einen Eindruck von der in Rede stehenden Liegenschaft zu verschaffen. Des Weiteren erarbeiten alle drei „Träger“ der zukünftigen Jugendberufsagentur zu diesem Termin eine verlässliche Größenordnung hinsichtlich des unterzubringenden Personals. Herr BzStR Liecke informiert in diesem Zusammenhang, dass auch die Einbindung des NNB bei den Planungen der Umbaumaßnahmen berücksichtig wird.

 

Abschließend stellt Herr BzStR Liecke allen Anwesenden vier Vorschläge für einen Slogan, der das Logo der Jugendberufsagentur untermalen soll, vor. Die Ausschussmitglieder entscheiden sich mehrheitlich für den Slogan „Weil Deine Zukunft zählt“. Diese Entscheidung wird der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Nachgang der Sitzung durch das Büro des Dezernenten übermittelt.

 

Herr Förster bedankt sich bei Frau Fussan für ihren ausführlichen Bericht zur Jugendberufsagentur und beendet den Tagesordnungspunkt.

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