Auszug - Verschiedenes
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Auf Nachfrage nach Inhalt und Intention des neuen BIG-Gesetzes wird berichtet. Dass das Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaftsgesetz initiiert wurde, um innerstädtischen Gewerbezentren bessere Möglichkeiten zur eigenen Darstellung zu geben. Insbesondere bei Instandsetzungs- sowie Verschönerungsmaßnahmen werden alle gewerblichen Anrainer an den Kosten beteiligt, sofern sich mindestens die Hälfte aller Gewerbetreibenden vor Ort für eine Maßnahme entscheiden. Maßnahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen dabei nicht übernommen werden.
Im Bezirk gibt es aktuell keine BIG-Anträge. Im Bezirksamt konnte bislang noch nicht abschließend geklärt werden, welche Fachabteilung die komplexen Anträge und Verfahren zukünftig bearbeitet. Zurzeit wird in Berlin ein Leitfaden erarbeitet, welcher in ca. drei Monaten verfügbar sein wird. Mögliche erste Einsatzorte in Berlin sind der Tempelhofer Damm sowie der Kurfürstendamm.
In anderen Bundesländern sind Immobilien- und Standortgemeinschaften per Gesetz seit mehreren Jahren möglich. Die Stadt Hamburg konnte so z.B. in den letzten acht Jahren bei 15 Projekten über 10 Millionen Euro an privaten Investitionen verzeichnen.
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