Auszug - Bedarfsermittlung von versetzungsgefährdeten Schüler*innen  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 20.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:14 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1128/XIX Bedarfsermittlung von versetzungsgefährdeten Schüler*innen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBildung, Schule und Kultur
  Schulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau BV Christians-Roshanai begründet ihren Antrag

Frau BV Christians-Roshanai begründet ihren Antrag. Im letzten Schuljahr reduzierte sich die Zahl der Umsteiger/innen deutlich. Das zeigt, dass viele Schüler/innen die Anforderungen am Gymnasium doch erfüllen können. Um die Zahl weiter zu reduzieren und keine reinen Umsteigerklassen mehr einrichten zu müssen, sollten jedoch die Förderbedarfe der Schüler/innen noch genauer ermittelt werden.

 

Herr Oberschulrat Jacobs verweist auf das Ausschussprotokoll vom 02.04.2014, aus dem deutlich hervorgeht, welche Anstrengungen die Schulen unternehmen, um versetzungsgefährdeten Schüler/innen das Verbleiben am Gymnasium zu ermöglichen. Wenn die Prognose im Halbjahreszeugnis ungünstig ausfällt, schließen die Schulen mit den Schüler/innen und den Eltern Zielvereinbarungen ab und bieten intensive Förderangebote an. Aktuell geben die Schulen die Rückmeldung, dass mit rund 80 Rückläufer/innen im Schuljahr 2014/2015 zu rechnen sei. Die Einrichtung von Umsteigerklassen wird auch in Zukunft kaum vermeidbar sein. Es gelingt nicht allen Schüler/innen trotz intensiver und individueller Förderung, den Anforderungen des Gymnasiums zu entsprechen. Die Integrierten Sekundarschulen können Umsteiger/innen nicht in größerer Zahl in die Regelklassen aufnehmen. Es fehlt an Plätzen. Der Wechsel an eine Integrierte Sekundarschule sollte auch nicht nur negativ ausgelegt werden. Viele Umsteiger/innen würden vom Leistungsdruck an den Gymnasien befreit und könnten sich an der ISS besser entfalten. Sie haben dort auch weiterhin die Möglichkeit, das Abitur zu machen.

 

Frau BV Christians-Roshanai fehlt die Sicht der Schüler/innen, welche Förderung sie für sich am geeignetsten halten. Hier wünscht sie sich eine Beteiligung der Schüler/innen.

 

Frau BzStR'in Dr. Giffey geht noch einmal auf den Inhalt des Antrages ein. Für eine Abfrage unter Schüler/innen zu deren Förderbedarfen ist der Bezirk nicht zuständig. Es handelt sich um eine innerschulische Angelegenheit. Die Pädagog/innen können am besten beurteilen, welche Förderung jeder einzelne benötigt. Zudem werden bereits umfangreiche Förderkonzepte erstellt.

 

Frau BV Christians-Roshanai entgegnet, dass der Bezirk immerhin die Umsteigerklassen einrichtet. Damit gingen ihn auch die Förderbedarfe der Schüler/innen etwas an. Sie plädiert erneut für eine Schülerbefragung, deren Ergebnisse in die Förderkonzepte der Schüler/innen einfließen sollten.

 

Frau BzStR'in Dr. Giffey hält an ihrem Standpunkt fest. Die Feststellung der Förderbedarfe ist elementare Aufgabe der Schulen. Der Bezirk kann keine Schülerbefragung durchführen. Der Schulträger bekommt lediglich die Anzahl der Rückläufer/innen von den Schulen gemeldet und hat für die Unterbringung bzw. Versorgung dieser an einer Integrierten Sekundarschule Sorge zu tragen.

 

Frau BV Blumenthal hält eine Befragung der bereits versetzungsgefährdeten Schüler/innen für zu spät. Bereits in den 6. Klassen müssten die Schüler/innen danach befragt werden, ob sie überhaupt ein Gymnasium besuchen möchten.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen von Grünen und Linken abgelehnt.

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen