Auszug - Radfahrerbedarfsstreifen in der Reuterstraße  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mi, 11.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0585/XIX Radfahrerbedarfsstreifen in der Reuterstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUWirtschaft
Verfasser:Schloßmacher, AndréMahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, über einen Radfahrerbedarfsstreifen in der Reuterstraße zwischen der Weserstraße und dem Maybachufer abzustimmen

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, über einen Radfahrerbedarfsstreifen in der Reuterstraße zwischen der Weserstraße und dem Maybachufer abzustimmen. Bis zur Weserstraße ist der Fahrradweg asphaltiert. Von dort an bis zum Maybachufer besteht er aus Kopfsteinpflaster. Das Radfahren ist auf Kopfsteinpflaster eher unkomfortabel, deswegen nutzen viele Radfahrer den Gehweg, was nicht erlaubt ist. Die Reuterstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen ist es laut Ordnungsamt generell nicht möglich, Schutzstreifen für Radfahrer oder Radfahrstreifen anzulegen.

 

In diesem Straßenabschnitt könnte eventuell ein Asphaltband auf dem Kopfsteinpflaster aufgebracht werden, um das Radfahren auf der Fahrbahn komfortabler zu gestalten. Für die Prüfung und eventuelle Umsetzung der Maßnahme ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Nach Schätzung des zuständigen Ingenieurs im SGA würden sich die Kosten für die Maßnahme auf ca. 150.000 € belaufen.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

 


 
 

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