Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Eisstadion Neukölln Werner-Seelenbinder Sportpark
Ort: Oderstraße 182, 12051 Berlin
 
Beschluss

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-              Das LaGeSo hat die Bezirke angeschrieben und um Meldung von Sporthallen gebeten, die nicht für den Schulsport genutzt werden. Hintergrund ist eine beabsichtigte Beschlagnahme durch das LaGeSo aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation. Drei Sporthallen stünden im Fachvermögen Sport zur Verfügung, die jedoch durch Vereins- und auch durch den Schulsport intensiv genutzt werden. Die Gymnastikhallen auf dem Sportplatz Maybachufer und auf dem Innsportplatz sind für eine Belegung mit Flüchtlingen grundsätzlich zu klein und kommen somit als Flüchtlingsunterkunft nicht in Betracht. Sehr kurzfristig konnte eine Lösung mit dem freistehenden Schulcontainerbau (8 Räume mit je 60m²) neben dem Silbersteinsportplatz gefunden werden. Nachdem sich das LaGeSo das Gebäude am Freitag angesehen hatte, die Räume bereits freigeräumt waren und durch dieses Angebot von der Beschlagnahme einer Sporthalle abgesehen wurde, erfolgte sofort am Montag eine Übernahme und eine Grundreinigung des Containergebäudes durch das LaGeSo. Hier soll eine Erstunterbringungsstelle eingerichtet werden, die die Flüchtlinge in den ersten Tagen vor Obdachlosigkeit schützen soll, bevor eine Unterbringung an anderer Stelle erfolgt. Möbel und Betten wurden sofort geliefert. Der ASB wird hier zukünftig als Träger fungieren. Ein Wachschutz befindet sich vor Ort. Der Vorwurf, es wäre seitens der politisch Verantwortlichen im Vorfeld nicht ausreichend über die Vereinbarungen informiert worden, wird ausdrücklich zurückgewiesen, da es sich aufgrund des akuten Notstandes im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung beginnend vom Anschreiben des LaGeSo bis zur letztendlichen Entscheidung um eine sehr kurzfristige Maßnahme handelte. Insbesondere sei bei der Entscheidungsfindung aus bezirklicher Sicht wichtig gewesen, die Sperrung einer Sporthalle für den Vereins- und Schulsport abzuwenden und eine angemessene Unterbringungsmöglichkeit für die Flüchtlinge zu finden. Dem Fachbereich Sport lagen letztendlich auch Anfragen von Vereinen aus anderen Bezirken vor, denen ihre Trainingshallen ohne adäquaten Ersatz genau aus den beschriebenen Gründen gesperrt wurden. Diese Situation konnte für Neukölln durch die schnelle Entscheidung erst einmal abgewendet werden. Alle Betroffenen werden noch informiert, sofern dieses noch nicht geschehen sein sollte. Herr Wagner erklärt, dass aufgrund des aktuellen Flüchtlingszustroms zu erwarten bleibt, dass der „Druck“, noch mehr Unterkünfte bereitstellen zu müssen, eher noch zunehmen wird. Die gefundene Lösung wird von ihm jedoch ausdrücklich befürwortet. Abschließend verweist Frau BzStR’in Dr. Giffey noch auf eine zusätzliche Option mit der Filiale der Schule an der Windmühle. Da im Moment jedoch keine konkreten Anfragen vorliegen, wird diese Variante ausschließlich für den Notfall vorgehalten. Ansonsten soll hier perspektivisch eine Kita eingerichtet werden. Herr BzStR Liecke ist hierüber entsprechend informiert. Abschließend bleibt allerdings auch festzuhalten, dass es sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen eigentlich um eine Landesaufgabe handele, für die auch Landes- und nicht immer ausschließlich Bezirksliegenschaften in Anspruch genommen werden sollten.

 

-          Die aktuelle Broschüre für die Olympischen und Paralympischen Spiele wird im Gremium verteilt. Die Entscheidung über die Bewerberstadt –Berlin oder Hamburg- fällt im März 2015. Für den Fall, dass Berlin den Zuschlag erhält, ist eine Bürgerbeteiligung für den September vorgesehen, wonach dann über eine Bewerbung entschieden werden soll. Zur Zeit befindet man sich noch im Interessenbekundungsverfahren. In einer möglichen Olympiabewerbung liegen nicht nur aus volkswirtschaftlicher Sicht enorme Chancen für das Land Berlin. Die Wettkämpfe werden an 17 Wettkampftagen, in 28 Sportarten und an 35 Wettkampfstätten stattfinden. Die 30 Trainingsstätten sollen dezentral in den Bezirken bereitgestellt werden. Zunächst einmal sollen die Bezirke hierfür ihre Vorschläge unterbreiten. Dadurch entsteht die Möglichkeit der Bestandssanierung und Olympischer Spiele mit einem nachhaltigen Charakter. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Trainingsstätten hierfür auch geeignet sind oder entsprechend hergerichtet werden können. Es ist davon auszugehen, dass aus bezirklicher Sicht die Meldung des Stadions Britz-Süd „gesetzt“ ist. Die Meldung weiterer möglicher Trainingsstätten bleibt noch zu prüfen. Der Flughafen Tegel soll als Standort für das Olympische und Paralympische Dorf vorgesehen werden. Frau BzStR’in Dr. Giffey merkt an, dass das Konzept der Senatsverwaltung schlüssig ist, auf viele bestehende Sportstätten zurückgreift und das Umland in einem vernünftigen Umfang einbezogen wird. So können für 10.500 Athletinnen und Athleten 17.500 Betten im Olympischen Dorf und für die Besucherinnen und Besucher bereits heute 42.000 Hotelzimmer bereitgestellt werden. Frau Barkusky-Fuchs fragt nach den Kosten. Frau BzStR’in Dr. Giffey erklärt, dass der Sanierungsstau bei den bezirklichen Sportstätten derzeit bei rund 137 Mio Euro liegen würde. Man rechne für die Olympischen und Paralympischen Spiele derzeit mit Kosten i.H.v. rund 2 Milliarden Euro unter einer Kostenbeteiligung des Bundes. Im Anschluss entsteht eine kontroverse Diskussion über das Für und Wider einer möglichen Olympiabewerbung des Landes Berlin.

 

-          Vom 27. Juli bis zum 05. August 2015 sollen in Berlin zum ersten Mal die European Maccabi Games Berlin 2015 ausgetragen werden. Mehr als 2.000 jüdische Athleten, Trainer, Betreuer und Funktionäre finden sich hierzu in Berlin ein. Als Hauptaustragungsort der Wettkämpfe ist der Berliner Olympiapark vorgesehen. Die Eröffnungsfeier findet in der Berliner Waldbühne statt. Alle Athleten werden im Hotel Estrel untergebracht. Die Sicherheitsvorkehrungen werden in dieser Zeit besonderen Standards unterliegen.

 

-          Jede/r 4. Berliner/in kann nicht schwimmen. Die schlechteste Schwimmfähigkeit besteht in Neukölln. Da die Schwimmfähigkeit heutzutage zu den „Basics“ gehört, kann dieser Zustand nicht weiter hingenommen werden. Von den Grundschullehrerinnen und –lehrern kann immer wieder festgestellt werden, dass eine Wassererfahrung vor der 3. Klasse oftmals überhaupt nicht vorhanden ist, was den Schwimmunterricht in der Grundschule zunehmend erschwert. Aus diesem Grund wurde das Projekt „Schulschwimmen“ ins Leben gerufen. Der Schulsportkoordinator Herr Guhl und Herr Steinke von der SG Neukölln und zwei engagierte Frauen des Vereins wollen nun gemeinsam mit dem Bezirksamt die allgemeine Schwimmfähigkeit bei den Kindern verbessern. Hierbei gilt der Grundsatz: „Wer erst einmal schwimmen kann, wird es nie mehr verlernen“. Aus diesem Grunde muss man hier unbedingt tätig werden und beabsichtigt gemeinsam das Wassergewöhnungsvorbereitungsprojekt der Neuköllner 2. Klassen vordergründig an Brennpunktschulen in Neukölln Nord ins Leben zu rufen. Man möchte den Kindern ein Zertifikat ausstellen, den „Neuköllner Kugelfisch“. Das Material wird über Gelder der Leffers Sportstiftung Neukölln beschafft. Die Trainerinnen und Trainer werden aus dem Bonusprogramm der Schulen finanziert. Dabei handelt es sich genau um die Schulen, bei denen auch eine schlechte Schwimmfähigkeit ausgewiesen wird. Das bedeutet in der Praxis, dass 80% der Kinder bei Eintritt in die 3. Klasse bisher keine Wassererfahrung aufweisen können. Der Wunsch ist, dass am Ende der 3. Klasse mehr Schülerinnen und Schüler die Schwimmfähigkeit erlangen. Langfristig sollten nicht nur die 10 Modellschulen mit insgesamt 500 Schülerinnen und Schülern, sondern alle Neuköllner Schulen an diesem Projekt beteiligt werden. Kurzfristig ist das jedoch erst einmal nicht leistbar. Das Projekt soll noch im Kalenderjahr 2015 beginnen. Herr Steinke ergänzt, dass das Projekt im Rahmen einer Projektwoche der 2. Klassen innerhalb der regulären Schulzeit stattfinden soll, zu Zeiten, die auch in den Schwimmhallen Freiräume zulassen. Frau BzStR’in Dr. Giffey bestätigt, dass somit bei Fehlzeiten eine entsprechende Schulversäumnisanzeige erfolgen kann. Da es sich um Schulsport handelt, können auch die BBB das Angebot nicht ablehnen. Gundsätzlich bleibt aber auch festzuhalten, dass die Eltern für das Thema sensibilisiert und die Kinder durch ihre Eltern beim Erlernen des Schwimmens aktiv unterstützt werden müssen.

 

-               Herr Wagner spricht aufgrund einer Pressemitteilung vom  22.12.2014 auf die Vorfälle um den 1. FC Neukölln und die Räumung des Vereinshauses auf dem Hertzbergsportplatz an. Die Verwaltung erläutert, dass der Verein vor der Räumung immer wieder aufgefordert wurde, die vorgeschriebenen Zahlungen nach der Novellierung der SPAN zu entrichten, was der Verein jedoch nicht tat. Den 1. Prozess hat das Bezirksamt mit der Begründung verloren, dass eine einseitige Umqualifizierung der Fläche durch das Land Berlin nicht möglich sei. Das Gericht wies allerdings auch darauf hin, dass einer zweckentfremdeten Nutzung lediglich mit einer Abmahnung und ggf. einer Kündigung zu begegnen sei. Dieser Hinweis wurde dann entsprechend umgesetzt. Herr Preuß erklärt hierzu, dass sich der Sportausschuss schon damals einstimmig hinter das Bezirksamt gestellt hat. Herr Steinke ergänzt, dass der Umgang des 1. FC Neukölln mit seinen Mitgliedern seinerzeit nicht gerade vorbildlich gewesen sei. Der Verein habe seinen Mitgliedern falsche Tatsachen vorgetäuscht. Die Pachteinnahmen aus der Gaststätte waren durch den 1. FC Neukölln von Beginn an in die Ratenzahlungen rechtswidrig einkalkuliert worden. Hätte man diesen Sachverhalt geduldet, wäre der 1. FC Neukölln  gegenüber anderen Vereinen, die sich an die rechtlichen Bedingungen gehalten haben, bessergestellt worden. Insofern gab es keine Alternativen im Handeln des Bezirksamtes.


 
 

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