Auszug - Umgang mit zurückgestellten Anträgen
Herr Kupfer berichtet, dass Hintergrund dieses TOPs eine Reihe von überwiesenen Anträgen ist, die noch nicht abschließend behandelt werden konnten. Seine Erfahrungen, die Anträge von sich aus auf die Tagesordnung zu setzen, waren aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gerade positiv. Fachkundige Experten, die von den Antragstellern hätten organisiert werden müssen, wurden nicht zur Sitzung eingeladen. Genauso ist es vorgekommen, dass die antragstellende Fraktion entweder nicht auskunftsfähig oder gar nicht anwesend war. Herr Kupfer bittet um ein Meinungsbild, ob er für eine erneute Behandlung eines Antrages das entsprechende Signal der Fraktionen abwarten oder die Anträge von sich aus aufrufen soll.
Herr Schloßmacher kündigt einen Antrag für den Geschäftsordnungsausschuss zur Einführung einer Regelung an, dass über einen auf der Tagesordnung stehenden Antrag auch ohne Anwesenheit der Antragsteller entschieden werden kann. Frau Helm und Herr Licher sprechen sich gegen eine „Zwangsberatung“, hingegen für einen Hinweis auf noch offene Anträge aus. Sie werben in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass die Arbeitsbelastung für kleine Fraktionen sehr hoch und damit nicht immer zu bewältigen ist.
Herr Kupfer schlägt vor, dass die Ausschussmitglieder als Anhang zum Protokoll eine Aufstellung der noch offenen Überweisungen erhalten. Er wird die Drucksachen dann erst auf Hinweis der Fraktionen einer erneuten Beratung im Ausschuss zuführen. Ein solcher Hinweis könnte dann auch beispielsweise unter dem Standard-TOP „Nächste Sitzung“ erfolgen. Aus Sicht von Herrn Schloßmacher ist dies ein denkbarer Weg. Er wird seinen beabsichtigten Antrag daher vorerst zurückstellen. |
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