Auszug - Verschiedenes
Frau Fuhrmann richtet die Frage an die Verwaltung, was mit dem Bürgerbegehren und den entsprechenden Unterschriften geschieht, wenn der Senat die Entscheidung trifft, die Buckower Felder als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung auszuweisen. Herr BzStR Blesing erklärt zum Verfahren, dass die Entscheidung im Rat der Bürgermeister beschlossen werden muss, das Votum an den Senat abgegeben wird und sodann die Vorlage beim Senat beschlossen werden kann. Erst wenn dies abgeschlossen ist, kann der Bezirk einen Bescheid an die Bürgerinitiative versenden, der sinngemäß den Inhalt hat, dass das Ziel des Bürgerbegehrens nicht mehr erreicht werden kann und weitere Schritte nicht mehr möglich sind. Was mit den Unterschriften passiert, weiß die Verwaltung nicht. Über ggf. weiter beabsichtigte Schritte der Bürgerinitiative hat das Bezirksamt keine Kenntnis.
Herr Burger fragt nach, ob es bereits einen neuen Sachstand zur Erstellung der Dienstleistungsdatenbank gäbe, was Frau Lange verneint. |
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