Auszug - Kinderärztliche Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit und der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass auch an den Feiertagen und den Brückentagen ausreichend Kinderarztpraxen geöffnet sind, und es zu keinen überlangen Wartezeiten in den wenigen Erste-Hilfe-Stellen kommt.
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