Auszug - Ausschreibung für Wachschutz an Schulen aussetzen
Frau BV Helm begründet den Antrag der Piraten (Drs. 1015/XIX). Wachschutz dürfe keine dauerhafte Lösung sein. Vielmehr müssten Alternativkonzepte entwickelt werden, die den Wachschutz entbehrlich machen.
Herr BV Posselt begründet den Antrag der Linken (Drs. 1011/XIX) und wünscht sich, die ohnehin schon knappen finanziellen Ressourcen für pädagogische Zwecke und nicht für Übergangslösungen wie dem Wachschutz bereit zu stellen.
Frau BzStRin Dr. Giffey berichtet, dass die Situation an einigen Schulen nach wie vor nicht zufriedenstellend ist. Derzeit ist der Wachschutz noch an 11 Schulen mit 12 Standorten tätig. Die jährlichen Kosten liegen bei 483.000 Euro. Ursprünglich waren es einmal 16 Standorte, so dass bereits ein Rückgang erfolgt ist. Gegenwärtig wird erneut eine europaweite Ausschreibung durchgeführt (alle 3 Jahre Pflicht). Das Schulamt hat dies zum Anlass genommen, den Wachschutz an den Neuköllner Schulen auf den Prüfstand zu stellen. Mit allen Schulen, die einen Wachschutz haben, hat das Schulamt in der zweiten Jahreshälfte 2014 intensive Gespräche darüber geführt, ob der Wachschutz weiterhin als notwendig erachtet und gewünscht wird. Auf dieser Grundlage wurde in Abstimmung mit den Schulen folgende Vereinbarung getroffen:
Bisher wurden die Ausschreibungsunterlagen 12 mal angefordert. Die Angebotsfrist endet am 3.12.2014. Am 5.12.2014 wird der Zuschlag bekannt gegeben.
Der Ausschussvorsitzende, Herr Schulze, erklärt, die CDU lehne beide Anträge ab, da der Wachschutz von einigen Schulen weiterhin als notwendig erachtet wird. Solange dieser Wunsch bestehe, sollte den Schulen diese Maßnahme gewährt werden.
Frau BV Caglar fragt zunächst nach den Kosten, die beim Wachschutz zukünftig eingespart werden. Zudem betont sie, dass keine neue Schule den Wachschutz in Anspruch nehmen wird. Sie vermisse einen Vorschlag von Frau Helm, wofür die Gelder, die beim Wachschutz eingespart werden, verwendet werden sollen.
Frau BzStRin Dr. Giffey teilt mit, dass die jährlichen Kosten für den Wachschutz derzeit 480.000 Euro betragen. Nach den genannten Einsparungen wird von jährlichen Kosten in Höhe von 300.000 Euro ausgegangen. Jedoch bleibt hierzu das Ergebnis der Ausschreibung abzuwarten.
Frau BV Helm geht auf die Anmerkung von Frau BV Caglar ein und weist auf viele schulinterne Konflikte hin, auf die der Fokus gelegt werden müsse. Die Schulen, die Wachschutz beanspruchen, müssten parallel geeignete Konzepte entwickeln, um Konflikten an der Schule vorzubeugen. Der Wachschutz darf keine dauerhafte Lösung sein.
Frau BzStRin Dr. Giffey entgegnet, die Aufgabe des Wachschutzes besteht darin, schulfremde Personen vom Schulgelände fernzuhalten. Hierzu wurden auch Alternativen geprüft, beispielsweise technische Lösungen, die jedoch alle nicht funktionierten und wieder verworfen wurden. Schulinterne Konzepte müssen von den Pädagog/innen erarbeitet werden.
Frau Oberschulrätin Unruhe hält von technischen Lösungen, die schulfremde Personen vom Gelände fernhalten sollen, nicht viel. Schulen würden zu Hochsicherheitstrakten ausgebaut, was nicht der Wunsch und auch nicht die Lösung sein könne.
Herr BV Biedermann fragt, inwiefern das Thema Wachschutz in den Schulen diskutiert wird und was mit jenen Wachschützern passiert, deren Abschaffung perspektivisch bereits feststeht.
Frau BzStRin Dr. Giffey betont, dass die Schulkonferenzen dem Einsatz des Wachschutzes zustimmen müssen. In die Räumlichkeiten der Filiale der Zuckmayer-Schule in der Karlsgartenstraße 6 wird zunächst die Volkshochschule Neukölln einziehen. Diese möchte aufgrund des Umfeldes jedoch erst einmal einen Wachschützer behalten. Finanziert wird dieser dann aus VHS-Mitteln.
Herr Amtsleiter Richert bekräftigt noch einmal, dass das Schulamt eine detaillierte Analyse über den Einsatz des Wachschutzes an Schulen durchgeführt hat. Zudem hat der Rheinische Sicherheits Dienst (RSD) dem Schulamt ausführlich über seine Erfahrungen berichtet. Auf diesen Grundlagen wird der Wachschutz weiter reduziert.
Herrn BV Posselt interessiert, ob die Polizei nicht stärker in die Verantwortung genommen werden könnte (z.B. häufigeres Streifefahren). Dieser Ansatz wurde in der Vergangenheit schon einmal diskutiert.
Frau BzStRin Dr. Giffey erinnert daran, dass die Polizei diesen Vorschlag damals abgelehnt hatte.
Frau BV Helm zieht den unter TOP 5 aufgeführten Antrag der Piraten zugunsten des Antrages der Linken unter TOP 6 zurück.
Der Antrag der Linken wird mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Linken und Piraten und bei Stimmenthaltung der Grünen abgelehnt. |
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