Auszug - Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Fraktion der PIRATEN erläutert ihren Änderungsantrag (siehe Email vom 17.05.2014), mit dem sie die Örtlichkeit und Länge der Fahrradstraße am Weigandufer bzw. die einzelnen Straßen nunmehr konkretisiert hat. Es sollte zumindest ein Prüfauftrag zur Zählung der vorherrschenden Verkehrsart beschlossen werden, um im Anschluss über den Antrag bzw. die Fahrradstraße abstimmen zu können, zumal ein solches Gutachten den Bezirk nichts kostet, da die Dienstleistung von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ausgeschrieben und finanziert wird. Die Verwaltung erläutert ergänzend zu ihrer Stellungnahme vom 27.09.2013 bzw. 01.10.2013, dass in § 41 StVO Fahrradstraßen als Sonderwege benannt sind. Die Anordnung erfolgt mit einem Zeichen 244.1 StVO mit dem Zusatzzeichen: „ Anlieger frei“. Da dies nicht kontrollierbar ist, wäre die Fahrradstraße damit auch für den allgemeinen Fahrzeugverkehr frei gegeben. Fahrradfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Die Gehwege bleiben den Fußgängern vorbehalten. Bauliche Maßnahmen (z.B. Schwellen, Kissen) sind nicht erforderlich. Vor Errichtung bzw. Ausschilderung einer Fahrradstraße ist unter Beteiligung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zunächst eine Verkehrszählung durch ein Ingenieurbüro in Auftrag zu geben (Kosten für ein Gutachten max. ca. 5.000,- €), um zu belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart (ca. 55%) ist und der Autoverkehr eher die Ausnahme. Die Zählung könnte frühestens im Mai / Juni 2015 durchgeführt werden. Sollte die Verkehrszählung belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, würde die entsprechende Beschilderung durch die SVB angeordnet und das Straßen- und Grünflächenamt umgesetzt werden.
Sowohl der Änderungsantrag als auch der ursprüngliche Antrag werden mehrheitlich a b g e l e h n t. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen