Auszug - Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Itec Automation und Laser AG
Ort: Kanalstraße 34, 12357 Berlin
0683/XIX Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Fraktion der PIRATEN erläutert ihren Änderungsantrag (siehe Email vom 17

Die Fraktion der PIRATEN erläutert ihren Änderungsantrag (siehe Email vom 17.05.2014), mit dem sie die Örtlichkeit und Länge der Fahrradstraße am Weigandufer bzw. die einzelnen Straßen nunmehr konkretisiert hat. Es sollte zumindest ein Prüfauftrag zur Zählung der vorherrschenden Verkehrsart beschlossen werden, um im Anschluss über den Antrag bzw. die Fahrradstraße abstimmen zu können, zumal ein solches Gutachten den Bezirk nichts kostet, da die Dienstleistung von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ausgeschrieben und finanziert wird. Die Verwaltung erläutert ergänzend zu ihrer Stellungnahme vom 27.09.2013 bzw. 01.10.2013, dass in § 41 StVO Fahrradstraßen als Sonderwege benannt sind. Die Anordnung erfolgt mit einem Zeichen 244.1 StVO mit dem Zusatzzeichen: „ Anlieger frei“. Da dies nicht kontrollierbar ist, wäre die Fahrradstraße damit auch für den allgemeinen Fahrzeugverkehr frei gegeben.

Fahrradfahrer dürfen auf der Fahrbahn nebeneinander fahren. Die Gehwege bleiben den Fußgängern vorbehalten. Bauliche Maßnahmen (z.B. Schwellen, Kissen) sind nicht erforderlich.

Vor Errichtung bzw. Ausschilderung einer Fahrradstraße ist unter Beteiligung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) zunächst eine Verkehrszählung durch ein Ingenieurbüro in Auftrag zu geben (Kosten für ein Gutachten max. ca. 5.000,- €), um zu belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart (ca. 55%) ist und der Autoverkehr eher die Ausnahme. Die Zählung könnte frühestens im Mai / Juni 2015 durchgeführt werden. Sollte die Verkehrszählung belegen, dass der Fahrradverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, würde die entsprechende Beschilderung durch die SVB angeordnet und das Straßen- und Grünflächenamt umgesetzt werden.

 

Sowohl der Änderungsantrag als auch der ursprüngliche Antrag werden mehrheitlich  a b g e l e h n t.


 
 

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