Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Herr BzStR Blesing teilt mit:
- Im Wohnungsamt belaufen sich die Wartezeiten für die Wohngeldbearbeitung immer noch auf 6 Monate. Es wurde zusätzliches Personal im Wohngeldbereich eingesetzt, bisher gab es aber noch keine Erfolge. - Sozialer Wohnungsbau (WBS): Bearbeitungszeit 3 Wochen.
Herr Burger meint, sich zu erinnern, dass Herr Blesing vor der Sommerpause dargelegt hätte, dass die Bearbeitungszeit bei 14 Wochen läge. Dies bestreitet Herr Blesing. Herr Burger fragt weiterhin, was mit dem Personal sei, das von der BuT Bearbeitung abgezogen wurde. Herr BzStR Blesing erläutert nochmals: Für BuT wurde seitens SenFin einstmals eine VZÄ zur Verfügung gestellt. Weil dies zur Bearbeitung nicht ausreichte, hat die Leiterin des Wohnungsamtes zusätzliches Personal aus ihrem sonstigen Personalbestand für die Bearbeitung eingesetzt. Dies wurde ab 01. Mai 2014 rückgängig gemacht. Somit bearbeitet nur die eine Kraft, die der Bezirk einstellen durfte, BuT. Herr Burger fragt, warum die Anträge in Neukölln so hoch sind, läge das an den hohen Mieten und dem niedrigen Neuköllner Einkommen? Herr BzStR Blesing legt dar, dass die Frage pauschal nicht beantwortet werden könne. Er erklärt kurz die Berechnungsgrundlage für Wohngeld.
- Zweckentfremdungsverbot: die Arbeit in der Miniarbeitsgruppe wurde aufgenommen (2 befristete Außeneinstellungen und 2 MA vom ZeP, wovon eine Abordnung beendet werden muss): in Neukölln gibt es derzeit 380 bekannte Ferienwohnungen. Es wurden zudem erste Schulungen durchgeführt, die zuständige Senatsverwaltung arbeitet an einer Software für die Bearbeitung.
Frau Fuhrmann fragt nach der Zahl der weiterbetriebenen Ferienwohnungen und der Anzeigen. Herr BzStR Blesing legt dar, dass derzeit 23 Fremdanzeigen und 230 selbst angemeldete Ferienwohnungen aktenkundig sind.
Herr Holland fragt nach weiteren Zahlen für Arztpraxen etc., diese liegen jedoch noch nicht vor. Herr Blesing erklärt, dass der Bestandsschutz gilt, wenn eine Praxis weiter betrieben wird. Nur bei Übernahme durch einen neuen Betreiber muss beantragt werden. Frau Oschmann fragt nach den Konsequenzen der Nichtmeldung von Ferienwohnungen. Herr Blesing legt dar, dass die Konsequenzen letztlich ein Bußgeldbescheid seien, je nach Ermessen. Herr Schlossmacher möchte wissen, ob die Zahl der Anträge steigend ist, was Herr BzStR Blesing verneint. Zudem wird gefragt, was mit den Ferienwohnungen passiert, wenn die Bestandsfrist 2016 ausläuft. Herr BzStR Blesing expliziert, dass das Gesetz darauf angelegt ist, dass es die Ferienwohnungen über den Mai 2016 nicht geben soll, insofern muss man zunächst abwarten.
- Frau Lange informiert, dass ab 01.10.2014 die Bestattungsscheine im Standesamt in der örtlichen Zuständigkeit bearbeitet werden.
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