Auszug - Sprachförderung an Schulen
Frau BV Christians-Roshanai stellt das Projekt „SPRINT“ (SPRache und INTegration) kurz vor und fordert das Bezirksamt auf, sich für die Drittmittelakquise einzusetzen, um es an Neuköllner Schulen zu etablieren.
Frau BzStRin Dr. Giffey führt aus, dass alle Schulen, die Mittel zur Sprachförderung erhalten möchten, zunächst ein Sprachbildungskonzept vorlegen müssen, das von der Schulaufsicht geprüft wird. Die Schulaufsicht, nicht das Schulamt, weist Schulen regelmäßig auf Sprachförderprogramme hin. Es obliegt der Schulaufsicht jedoch nicht, ein Programm als besonders geeignet oder gar verpflichtend herauszustellen. Die Drittmittelakquise erachtet Frau BzStRin Dr. Giffey als schwierig. Im Stadtteil Wedding, wo das Projekt an Grund- und Oberschulen durchgeführt wird, hat der Träger, die Regionale Arbeitsstelle für Demokratie, Bildung und Integration e.V. (RAA e.V.) regelmäßig mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Es ist nicht primäre Aufgabe des Bezirksamtes, das Sprachförderprogramm „SPRINT“ als flächendeckende, koordinierte Maßnahme an Neuköllner Schulen einzuführen. Die Initiative liegt bei den Schulen. Sie haben über das Bonusprogramm die Möglichkeit, das Sprachförderprogramm „SPRINT“ zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass sie dafür einen geeigneten Träger finden.
Frau BV Christians-Roshanai ist vor dem Hintergrund der Ausführungen von Frau BzStRin Dr. Giffey verwundert, warum der Bildungsausschuss im November 2013 der BVV empfahl, den Antrag 674/XIX „Förderunterrichtsprojekt SPRINT“ anzunehmen. Schon in dem damaligen Antrag wurde das Bezirksamt gebeten, sich für das Projekt SPRINT“ an Neuköllner Grund- und Oberschulen einzusetzen. Die BVV hatte den Antrag auch beschlossen.
Frau BzStRin Dr. Giffey erinnert daran, dass der Antrag im Bildungsausschuss zu einem Prüfauftrag für das Bezirksamt umformuliert wurde. Im Ergebnis sind weder ein Träger noch Drittmittel für dieses Sprachförderprogramm in Sicht. Die einzige Lösung aus Sicht des Bezirksamtes ist das Bonusprogramm. Woher sollen die Drittmittel ansonsten kommen? Frau BzStRin Dr. Giffey bittet um Vorschläge. Sie führt des Weiteren aus, dass immer wieder Anträge im Bildungsausschuss diskutiert werden, für die inhaltlich nicht das Schulamt, sondern die Schulaufsicht und damit die Senatsbildungsverwaltung zuständig ist. Diese Anträge müssten, wenn sie etwas bewirken sollen, über das Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Auch regelmäßig an ihre Abteilung gerichtete Kleine Anfragen können inhaltlich oftmals nur von der Schulaufsicht beantwortet werden, die dafür so gut wie keine zeitlichen Ressourcen hat, vor allem, wenn mehrere Anfragen zeitgleich eingehen.
Frau BV Christians-Roshanai vertritt die Auffassung, dass das konsequente Nachhaken in Form von Kleinen Anfragen zu einem Erfolg geführt habe. So erzeugte das Thema Rückläuferzahlen bzw. Umsteiger/innen viel Aufmerksamkeit, die Zahlen sind mittlerweile rückläufig. Frau BV Christians-Roshanai dankt der Schulaufsicht für die Beantwortung der Anfragen.
Herr BV Koglin plädiert in seiner Funktion als Bezirksverordnetenvorsteher eindringlich an die Anwesenden, sich mit Kleinen Anfragen, die nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen, zurückzuhalten und diese über Mitglieder des Abgeordnetenhauses direkt an den Senat zu richten. Solche BVV-Anfragen häufen sich und führen zu einem enormen Verwaltungsaufwand.
Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und CDU gegen die Stimmen der Grünen und Linken bei Enthaltung der Piraten abgelehnt.
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