Auszug - Bericht zur flexiblen Schulanfangsphase  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Adolf-Reichwein-Schule, Sonderpädogisches Förderzentrum
Ort: Sonnenallee 188, 12059 Berlin
 
Beschluss

Herr Schimmang zitiert kurz aus einem Rundschreiben, nach dem jahrgangsübergreifender Unterricht erst zum Schuljahr 2008/2009 verpflichtend eingeführt werden soll

Herr Schimmang zitiert kurz aus einem Rundschreiben, nach dem jahrgangsübergreifender Unterricht erst zum Schuljahr 2008/2009 verpflichtend eingeführt werden soll. Dies war im Koalitionsabkommen neu so festgelegt worden.

 

Herr Migulla von der Schulaufsicht in der Außenstelle Neukölln stellt sich kurz vor und  informiert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Mitglieder.

Im Oktober 1997 beschloss die Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zum Schulanfang und zur Optimierung der Arbeit zum Schulbeginn“. Es wurde festgestellt, dass Zurückstellungen von Schülern nicht die gewünschten Effekte zeigen, der Zeitpunkt der Einschulung im internationalen Vergleich zu spät liegt, Zeiten hoher Lernfähigkeit zu wenig genutzt werden und zunehmend heterogene Lerngruppen entstehen.

 

Als Folgerung wurde beschlossen, die Vorklassen wegfallen zu lassen, den Schuleintritt vorzuziehen, den Stichtag zu verändern, keine Rückstellungen mehr vorzunehmen, Sprachstandsfeststellungen vorzunehmen und die flexible Schulanfangsphase einzuführen.

 

Anhand einer Grafik erklärt Herr Migulla, wie sich der Übergang von der ersten Aufnahme der Kinder in die Schulanfangsphase bis zum Wechsel in jahrgangsübergreifende Lerngruppen gestalten kann.

 

Herr Migulla antwortet auf Fragen aus dem Ausschuss:

Die Kinder verbleiben nur bei Problemen und auf Antrag ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase. Einem Schüler, der drei Jahre in der Schulanfangsphase verbringt, entstehen dadurch keine Nachteile, das dritte Jahr wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.  Schüler mit Förderbedarf in den ersten zwei Schuljahren werden durch Sonderpädagogen betreut; pro Klasse werden 2 Stunden Sonderbetreuung gewährleistet.

 

Es ist durchaus möglich, dass Kinder Klassen überspringen, soweit ihnen der notwendige Lehrstoff bekannt ist. Für die Lehrer ist es noch sehr schwer einzuschätzen, auf welchem Stand sich die Schüler tatsächlich befinden, denn anders als vorher, geben die Rahmenpläne nur den Stand am Ende des zweiten Schuljahres wieder.

 

Eine Maximalgröße einer Klasse im jahrgangsübergreifenden Unterricht möchte Herr Migulla nicht benennen. Sie ist von vielen Faktoren abhängig, z. B. dem Ausländeranteil, Sprachproblemen und den räumlichen Möglichkeiten.

 

Es kann festgestellt werden, dass die gemeinsame Beschulung im jahrgangsübergreifenden Unterricht das Sozialverhalten positiv beeinflusst.

 

Die Kinder werden auch nicht den ganzen Vormittag gemeinsam beschult, individuelle Förderung findet genauso statt wie der herkömmliche „Frontalunterricht“.

 

Schüler, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, verweilen nicht ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase, sondern gehen gleich in die 3. Klasse mit jahrgangsübergreifendem Unterricht oder auch in die 3. Klasse einer Schule mit entsprechenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.

 

Die Sonderpädagogen werden flexibel in Absprache mit der Schulleitung in der Grundschule eingesetzt, die Förderstunden werden pro Klasse und nicht pro Kopf bemessen. Es ist nicht gestattet, die Sonderpädagogen für Vertretungsstunden einzusetzen.

 

Herr Kroll dankt Herrn Migulla für die ausführlichen Erläuterungen.


 
 

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