Auszug - Bericht zur flexiblen Schulanfangsphase
Herr Schimmang zitiert kurz aus
einem Rundschreiben, nach dem jahrgangsübergreifender Unterricht erst zum
Schuljahr 2008/2009 verpflichtend eingeführt werden soll. Dies war im
Koalitionsabkommen neu so festgelegt worden. Herr Migulla von der Schulaufsicht
in der Außenstelle Neukölln stellt sich kurz vor und informiert anhand einer
Powerpoint-Präsentation die Mitglieder. Im Oktober 1997 beschloss die
Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zum Schulanfang und zur
Optimierung der Arbeit zum Schulbeginn“. Es wurde festgestellt, dass
Zurückstellungen von Schülern nicht die gewünschten Effekte zeigen, der Zeitpunkt
der Einschulung im internationalen Vergleich zu spät liegt, Zeiten hoher
Lernfähigkeit zu wenig genutzt werden und zunehmend heterogene Lerngruppen
entstehen. Als Folgerung wurde beschlossen, die
Vorklassen wegfallen zu lassen, den Schuleintritt vorzuziehen, den Stichtag zu
verändern, keine Rückstellungen mehr vorzunehmen, Sprachstandsfeststellungen
vorzunehmen und die flexible Schulanfangsphase einzuführen. Anhand einer Grafik erklärt Herr
Migulla, wie sich der Übergang von der ersten Aufnahme der Kinder in die Schulanfangsphase
bis zum Wechsel in jahrgangsübergreifende Lerngruppen gestalten kann. Herr Migulla antwortet auf Fragen
aus dem Ausschuss: Die Kinder verbleiben nur bei
Problemen und auf Antrag ein drittes Jahr in der Schulanfangsphase. Einem
Schüler, der drei Jahre in der Schulanfangsphase verbringt, entstehen dadurch
keine Nachteile, das dritte Jahr wird nicht auf die Schulpflicht
angerechnet. Schüler mit Förderbedarf in
den ersten zwei Schuljahren werden durch Sonderpädagogen betreut; pro Klasse
werden 2 Stunden Sonderbetreuung gewährleistet. Es ist durchaus möglich, dass Kinder
Klassen überspringen, soweit ihnen der notwendige Lehrstoff bekannt ist. Für
die Lehrer ist es noch sehr schwer einzuschätzen, auf welchem Stand sich die
Schüler tatsächlich befinden, denn anders als vorher, geben die Rahmenpläne nur
den Stand am Ende des zweiten Schuljahres wieder. Eine Maximalgröße einer Klasse im
jahrgangsübergreifenden Unterricht möchte Herr Migulla nicht benennen. Sie ist
von vielen Faktoren abhängig, z. B. dem Ausländeranteil, Sprachproblemen und
den räumlichen Möglichkeiten. Es kann festgestellt werden, dass
die gemeinsame Beschulung im jahrgangsübergreifenden Unterricht das
Sozialverhalten positiv beeinflusst. Die Kinder werden auch nicht den
ganzen Vormittag gemeinsam beschult, individuelle Förderung findet genauso
statt wie der herkömmliche „Frontalunterricht“. Schüler, bei denen
sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, verweilen nicht ein drittes
Jahr in der Schulanfangsphase, sondern gehen gleich in die 3. Klasse mit
jahrgangsübergreifendem Unterricht oder auch in die 3. Klasse einer Schule mit
entsprechenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Die Sonderpädagogen werden flexibel
in Absprache mit der Schulleitung in der Grundschule eingesetzt, die
Förderstunden werden pro Klasse und nicht pro Kopf bemessen. Es ist nicht
gestattet, die Sonderpädagogen für Vertretungsstunden einzusetzen. Herr
Kroll dankt Herrn Migulla für die ausführlichen Erläuterungen. |
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