Auszug - Eingeschränktes Haltverbot Hermannstraße 7-12
Herr BzStR Blesing berichtet, dass die Verwaltung bereits die Aufrechterhaltung des eingeschränkten Halteverbots geprüft hat. Für die Anlieferung des Teppich-Geschäftes ist allerdings eine Zone von 20 bis 25 m für den Lieferverkehr notwendig. Für den übrigen Bereich könnte das eingeschränkte Halteverbot aufgehoben werden. Es erfolgt von Herrn Koglin eine redaktionelle Änderung des Antragstextes, der wie folgt lautet: „Das Bezirksamt wird gebeten, auf einen Teil der eingeschränkten Halteverbotsschilder in der Hermannstraße 7 – 12 vom Hermannplatz ausgesehen in südlicher Richtung zu verzichten.“ Die Begründung bleibt unverändert erhalten. Der Antrag wird mit
den Stimmen aller Fraktionen angenommen. |
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