Auszug - Verkehrsführung Bereich Kanalstraße sowie Mimosenweg
Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Krüger vom Abschnitt 56 und Herrn Schäger-Bung vom ADFC sowie weitere Gäste stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 5. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau.Herr Scharmberg führt hierzu aus, dass ein Bürger,
der hier wohl als Interessenvertreter mehrerer Betroffener auftritt, sich nach
mehrfachem Schriftwechsel mit der Verkehrslenkung Berlin sowie dem Tiefbauamt
Neukölln an die Bezirksverordneten-versammlung gewandt hat. Es handelt sich im
Wesentlichen um die Beeinträchtigung der Kanalstraße durch die Möglichkeit des
LKW-Parkens. Herr BzStR Blesing führt hierzu an, dass es sich bei
der Kanalstraße um eine Straße des Hauptverkehrsnetzes handelt, also die Zuständigkeit
ausschließlich bei der VLB liegt. Diese habe dem Betroffenen hinsichtlich
seiner Anregungen Anfang Dezember 2006 ein sehr ausführliches mehrseitiges
Schriftstück übersandt, in dem jedoch den wesentlichen Bitten nach fachlichen
Erwägungen nicht stattgegeben werden konnte. Herr Voskamp veranschaulicht
anhand einer Karte wie der Querschnitt der Straße ist und welche
Einschränkungen von dem Interessenvertreter bemängelt werden. Den
Begegnungsverkehr zu erleichtern und ein Parken zwischen den Bäumen auf einem
Randstreifen mit unbefestigtem Unterstreifen zu ermöglichen ist fachlich nicht
sinnvoll. Dies böte Gelegenheit, die Geschwindigkeit zu erhöhen und würde auf
Dauer Bäume und Randstreifen schädigen. Auch die Einschränkung des Bereiches
für die Parkmöglichkeiten für LKWs würde zu verstärkten Rangiervorkommen der
LKWs führen, um jeden Zentimeter Parkfläche auszunutzen. Es gibt nur sehr
wenige ausgezeichnete Straßen zum Parken von LKWs über 7,5, t, diese müssen
auch möglichst erhalten bleiben. Die Abt. Bauwesen schließt sich der
Entscheidung der VLB, die Situation so zu belassen, vollständig an. Der Beschwerdeführer bittet, bei der Beibehaltung der Absperrung des
Mimosenweges bestimmte Ausfahrt- und Einfahrtmöglichkeiten von
Grundstückszufahrten durch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu regeln. Herr BzStR
Blesing nimmt diese Bitte auf und wird sie nach der endgültigen Entscheidung
zur veränderten Verkehrsführung im Mimosenweg prüfen lassen. |
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