Auszug - Verkehrsführung Bereich Kanalstraße sowie Mimosenweg  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Krüger vom Abschnitt 56 und Herrn Schäger-Bung vom ADFC sowie weitere Gäste stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und e

Herr Scharmberg begrüßt die Ausschussmitglieder, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Krüger vom Abschnitt 56 und Herrn Schäger-Bung vom ADFC sowie weitere Gäste stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig zugegangen ist und eröffnet die 5. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau.

 

 

Herr Scharmberg führt hierzu aus, dass ein Bürger, der hier wohl als Interessenvertreter mehrerer Betroffener auftritt, sich nach mehrfachem Schriftwechsel mit der Verkehrslenkung Berlin sowie dem Tiefbauamt Neukölln an die Bezirksverordneten-versammlung gewandt hat. Es handelt sich im Wesentlichen um die Beeinträchtigung der Kanalstraße durch die Möglichkeit des LKW-Parkens.

 

Herr BzStR Blesing führt hierzu an, dass es sich bei der Kanalstraße um eine Straße des Hauptverkehrsnetzes handelt, also die Zuständigkeit ausschließlich bei der VLB liegt. Diese habe dem Betroffenen hinsichtlich seiner Anregungen Anfang Dezember 2006 ein sehr ausführliches mehrseitiges Schriftstück übersandt, in dem jedoch den wesentlichen Bitten nach fachlichen Erwägungen nicht stattgegeben werden konnte. Herr Voskamp veranschaulicht anhand einer Karte wie der Querschnitt der Straße ist und welche Einschränkungen von dem Interessenvertreter bemängelt werden. Den Begegnungsverkehr zu erleichtern und ein Parken zwischen den Bäumen auf einem Randstreifen mit unbefestigtem Unterstreifen zu ermöglichen ist fachlich nicht sinnvoll. Dies böte Gelegenheit, die Geschwindigkeit zu erhöhen und würde auf Dauer Bäume und Randstreifen schädigen. Auch die Einschränkung des Bereiches für die Parkmöglichkeiten für LKWs würde zu verstärkten Rangiervorkommen der LKWs führen, um jeden Zentimeter Parkfläche auszunutzen. Es gibt nur sehr wenige ausgezeichnete Straßen zum Parken von LKWs über 7,5, t, diese müssen auch möglichst erhalten bleiben. Die Abt. Bauwesen schließt sich der Entscheidung der VLB, die Situation so zu belassen, vollständig an.

 

Der Beschwerdeführer bittet, bei der Beibehaltung der Absperrung des Mimosenweges bestimmte Ausfahrt- und Einfahrtmöglichkeiten von Grundstückszufahrten durch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu regeln. Herr BzStR Blesing nimmt diese Bitte auf und wird sie nach der endgültigen Entscheidung zur veränderten Verkehrsführung im Mimosenweg prüfen lassen.


 
 

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