Auszug - 25 Jahre nach dem Mauerfall - DDR-Unrecht in Schulen wirkungsvoll vermitteln
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Herr BV Schulze begründet den Antrag. Frau BzStRin Dr. Giffey weist daraufhin, dass der Schulträger nicht in die pädagogische Arbeit der Schulen eingreifen darf. Er ist nicht für die inneren Schulangelegenheiten, zu denen Unterrichtsgestaltung und Lehrerfortbildungen zählen, zuständig. Gleichwohl ist das Schulamt Neukölln gerne bereit, die Schulen auf historische Ausstellungen, Angebote etc. hinzuweisen. Ob eine Schule darauf reagiert, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Die Erfahrung zeigt, dass die Resonanz auf solche Angebote und Informationen sehr schwach ist. Ein Beispiel dafür ist die Ausstellung zum Thema „Rechtsextremismus“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die im letzten Jahr im Foyer des Neuköllner Rathauses gezeigt wurde. Das Schulamt hat alle Neuköllner Oberschulen über diese Ausstellung und die Möglichkeit, Workshops zum Thema Rechtsextremismus warhzunehmen, mehrfach in Kenntnis gesetzt. Eine Rückmeldung der Oberschulen erfolgte nicht, zumindest nicht im Schulamt. Das Museum Neukölln und das Gemeinschaftshaus Gropiusstadt können diese Erfahrung bestätigen. Damit der Antrag nicht von vornherein abgelehnt wird, schlägt Frau BzStRin Dr. Giffey vor, die Forderung in die Bezirksschulgremien zu tragen und die regionale Schulaufsicht zu bitten, in einer der nächsten Schulleitersitzungen auf das Angebot der Stiftung hinzuweisen.
Herr BV Posselt schlägt vor, den Antrag über das Abgeordnetenhaus einzubringen. Für die Unterrichtsgestaltung ist die Senatsbildungsverwaltung zuständig.
Herr BD Glücklich erklärt sich bereit, den Antrag in seiner Funktion als Vorsitzender des Bezirkselternausschusses in die Bezirksschulgremien zu tragen.
Frau BV Christians-Roshanai bittet darum, dass alle Anträge mit pädagogischem Inhalt den Bezirksschulgremien vorgestellt werden.
Frau BzStRin Dr. Giffey entgegnet, dass dies nur Sinn mache, wenn es um die Weiterleitung von Hinweisen und Informationen gehe. Auf den pädagogischen Inhalt des Unterrichts hat lediglich die Senatsbildungsverwaltung Einfluss.
Frau Lemke von der Seniorenvertretung weist auf zunehmende Wissenslücken der Schülerschaft hin. Vielen sei der 17. Juni 1953 kein Begriff mehr. Dieses Datum und sein historischer Zusammenhang müssen in der Schule vermittelt werden.
Herr BV Schulze fasst die Diskussion zusammen und stellt zwei Änderungsanträge, die den vorliegenden Antrag ergänzen. So wird im ersten Satz hinter „den Neuköllner Oberschulen“ die Passage „über die bezirklichen Schulgremien“ eingefügt. Des weiteren werden im letzten Teilsatz nach „Neuköllner Schülern“ die beiden Wörter „und Lehrkräften“ angefügt.
Die beiden Änderungsanträge werden mit den Stimmen der SPD und CDU bei Stimmenthaltung der Linken, PIRATEN und Grünen angenommen.
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