Auszug - Analyse der Produktbereiche 80043 VT Suchtberatung
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Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Frau Finger Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Hinweise. Nachdem dieser darüber informiert hat, dass im Bezirksamt beschlossen wurde, die defizitären Produkte in den einzelnen Fachausschüssen behandeln zu lassen, bittet er Herrn Jas (Leiter der Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit) um weitergehende Erläuterungen zum Produktbereich 80043 VT Suchtberatung. Dieser berichtet zunächst, dass bei der Mengenerfassung ausschließlich die Erfassung von Beratungsgesprächen mit substantiellem Charakter von mind. 10 Minuten auf Grundlage der Erfassung nach dem Deutschen Kerndatensatz (DKDS) gemäß der Vorgaben im Produktblatt erfolgt. Die Anzahl der erfassten Mengen spiegeln den Stand des Personalbestandes wieder. Über die Transferkosten wird nicht nur die Suchtberatungsstelle confamilia, sondern auch die Geschäftsstelle der Guttempler Berlin-Brandenburg als Maßnahme der Selbsthilfe mit 43.900 € finanziert. Obgleich für die Guttempler Kosten in Höhe von ca. 1,5 qualifizierten Beratungsstellen anfallen, kann keine Erfassung bei den Mengen erfolgen, da es sich hier nicht um qualifizierte Beratungen nach dem DKDS handelt.
Aus den Transferkosten für die Suchtberatungsstelle confamilia werden 2 Standorte für Beratung und 1 Standort der Kontaktstelle confamilia als niedrigschwelliges Kontaktangebot finanziert. Für die Kontaktstelle fallen Transferkosten von rund 100.000 € an. Der Schwerpunkt der Kontaktstelle liegt nicht in der Beratung nach KLR, sondern in der Schaffung tagesstrukturierender Maßnahmen und Tagesangebote für Alkoholerkrankte. Demgemäß können im Vergleich zur Beratungsstelle keine adäquaten Mengen erzielt werden. In der Budgetierung wird das durch das Planmengenverfahren berücksichtigt, in dem sozial strukturelle Faktoren einbezogen werden.
Im Ergebnis kann also festgehalten werden, dass hier kein defizitäres Produkt im eigentlichen Sinn vorliegt.
Auf Nachfrage von Herrn Licher erklärt Herr BzStR Liecke, dass die Planzahl von der Senatsverwaltung vorgegeben wird. Ein Erreichen dieser Planzahl ist jedoch mit den vorhandenen Kapazitäten nicht möglich. Das Budget der Suchtberatungsstelle müsste zu Lasten der Guttempler bzw. der Kontaktstelle erhöht werden, damit mehr Beratungsgespräche möglich wären. Es heißt aber nicht, dass diese dann auch in Anspruch genommen werden würden bzw. mehr Klienten die Beratungsstelle aufsuchen würden. Es müssen zum jetzigen Zeitpunkt keine Beratungssuchenden aufgrund fehlender Ressourcen abgewiesen werden, so dass der Bedarf offensichtlich gedeckt ist. Herr BzStR Liecke schlägt vor, die Suchtberatungsstelle confamilia in eine der nächsten Sitzungen zu besuchen, um dort bestehende Fragen direkt anbringen zu können. Auf Wunsch von Herrn Burger wird diesem Protokoll eine Übersicht über die Planmengen der Berliner Bezirke zu dem Produktbereich 80043 VT-Suchtberatung angehängt (siehe Anlage 1).
Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet sind, beendet Frau Finger diesen Tagesordnungspunkt.
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