Auszug - Öffentlich nutzbare WC´s im Einzelhandel
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für eine Änderung der Berliner Bauordnung dahin gehend einzusetzen, dass bei der Errichtung von Einzelhandelsbetrieben ab 800 qm Verkaufsfläche vom Errichter obligatorisch für die Öffnungszeiten öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare, barrierefreie Toilettenanlagen mit vorzusehen sind. Diese sollen nach dem Vorbild großer Fach- und Möbelmärkte dem Eingangsbereich zugeordnet werden. Ferner sollen für Senioren geeignete Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich verpflichtend vorgesehen werden.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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