Auszug - Senatsbeschluss zum Kinderschutz
Frau Vonnekold informiert darüber,
dass das Netzwerk Kinderschutz durch den Senat beschlossen wurde. Hierzu gehört
eine Berliner Hotline Kinderschutz, die rund um die Uhr besetzt ist. Die dort
eingehenden Meldungen werden an den sogenannten Kinderschutzkoordinator im
zuständigen Bezirk weitergegeben, dieser verteilt die Meldungen dann direkt an
die zuständigen Sachbearbeiter. Damit soll sichergestellt werden, dass eine
Meldung innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Sachbearbeiter vorliegt. Für
besondere Notfälle wird die Polizei direkt informiert. Der Kindernotdienst ist in Ergänzung
zu den Bezirksjugendämtern bereits schon bislang für die Zeiten von 18.00
– 8.00 Uhr und an den Wochenenden implementiert. Zukünftig wird in jedem
bezirklichen Jugendamt ein Tagesdienst mit einer einheitlichen Apparatnummer in
der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar sein. Diese Telefonnummer soll
ähnlich wie die des Berliner Krisendienstes leicht zu merken sein und sich nur
durch die Bezirksamtseinwahl unterscheiden. Die Hotline wird dann mit Experten
besetzt sein, welche dann gezielte Krisenintervention betreiben können. Der
Kindernotdienst und die Berliner Hotline Kinderschutz ergänzen sich in der
zeitlichen Zuständigkeit. In der anschließenden Diskussion, ob
es nicht besser wäre, gleich die Polizei zu rufen, erwähnt Frau Dr. Jetter,
dass hierbei eine Grauzone in der Abgrenzung zur Denunziation besteht, denn
nicht immer ist ein Einsatz der Polizei die optimale Reaktion. Daher ist eine
sachkundige Abwägung unter Berücksichtigung von bereits im Jugendamt
vorliegenden Informationen unbedingt notwendig. Die Umsetzung einer Stelle für
Kinderschutzkoordination wird nicht in einer Person erfolgen, vielmehr wird die
ständige Erreichbarkeit sichergestellt. |
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