Auszug - Senatsbeschluss zum Kinderschutz  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kita Uthmannstraße
Ort: Uthmannstraße 17, 12043 Berlin
 
Beschluss

Frau Vonnekold informiert darüber, dass das Netzwerk Kinderschutz durch den Senat beschlossen wurde

Frau Vonnekold informiert darüber, dass das Netzwerk Kinderschutz durch den Senat beschlossen wurde. Hierzu gehört eine Berliner Hotline Kinderschutz, die rund um die Uhr besetzt ist. Die dort eingehenden Meldungen werden an den sogenannten Kinderschutzkoordinator im zuständigen Bezirk weitergegeben, dieser verteilt die Meldungen dann direkt an die zuständigen Sachbearbeiter. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Meldung innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Sachbearbeiter vorliegt. Für besondere Notfälle wird die Polizei direkt informiert.

 

Der Kindernotdienst ist in Ergänzung zu den Bezirksjugendämtern bereits schon bislang für die Zeiten von 18.00 – 8.00 Uhr und an den Wochenenden implementiert. Zukünftig wird in jedem bezirklichen Jugendamt ein Tagesdienst mit einer einheitlichen Apparatnummer in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar sein. Diese Telefonnummer soll ähnlich wie die des Berliner Krisendienstes leicht zu merken sein und sich nur durch die Bezirksamtseinwahl unterscheiden. Die Hotline wird dann mit Experten besetzt sein, welche dann gezielte Krisenintervention betreiben können. Der Kindernotdienst und die Berliner Hotline Kinderschutz ergänzen sich in der zeitlichen Zuständigkeit.

 

In der anschließenden Diskussion, ob es nicht besser wäre, gleich die Polizei zu rufen, erwähnt Frau Dr. Jetter, dass hierbei eine Grauzone in der Abgrenzung zur Denunziation besteht, denn nicht immer ist ein Einsatz der Polizei die optimale Reaktion. Daher ist eine sachkundige Abwägung unter Berücksichtigung von bereits im Jugendamt vorliegenden Informationen unbedingt notwendig. Die Umsetzung einer Stelle für Kinderschutzkoordination wird nicht in einer Person erfolgen, vielmehr wird die ständige Erreichbarkeit sichergestellt.

 


 
 

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