Auszug - Regionalisierte Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0843/XIX Regionalisierte Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBürgerdienste
  Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Da weder die Fraktion der Piraten noch der Bürgerdeputierte der Fraktion der Grünen den Antrag begründen können, wird der Sachstandsbericht zunächst vorgezogen

Da weder die Fraktion der Piraten noch der Bürgerdeputierte der Fraktion der Grünen den Antrag begründen können, wird der Sachstandsbericht zunächst  vorgezogen.

Herr BzStR Blesing erläutert, dass es sich um ein Mantelgesetz handelt, das in Verbindung mit einer Verordnung erlassen wurde. Für die Umsetzung des Gesetzes i.V.m. der Verordnung bedarf es jedoch ausreichendem Personal. Vom Abgeordnetenhaus wurden zwar das Gesetz und die Intention verabschiedet, dennoch wurde dort versäumt, sich mit dem Thema des Personals auseinander-zusetzen. Das Abgeordnetenhaus hat daher bei einer gleich bleibenden Personalzahl eine neue Aufgabe definiert. Dann wurde erklärt, dass das Personalpaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, das  den Bezirken zugesprochen wurde, dafür genutzt werden soll, die Verordnung umzusetzen. Von den insgesamt zur Verfügung gestellten 72 Stellen sind 17 Stellen herauszulösen und für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots einzusetzen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat bezüglich der Verteilung der 17 Stellen nach Innen- und Außenstadtbezirken unterschieden und bestimmt, dass die Innenstadtbezirke zwei und die Außenstadtbezirke eine Stelle erhalten. Es wurde von den Bezirken im Rahmen von Pressekonferenzen und Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung öffentlich appelliert, dass das Personal nicht ausreichen wird. Unter anderem war auch die Regionalisierung der Aufgabe ein Thema. Der Bezirk Mitte hatte sich für die Umsetzung für Gesamtberlin bereit erklärt, jedoch mindestens 35 Stellen dafür gefordert. Dazu ist es nie gekommen. In Neukölln vertritt man eine  unterschiedliche Auffassung zur Regionalisierung. Es hat sich trotz der massiven öffentlichen Aussagen keine Reaktion seitens des Senats oder des Abgeordnetenhauses gezeigt. Mittlerweile ist durch die Senatsverwaltung für Finanzen die Freigabe der 17 Stellen erfolgt, so dass die Bezirke die Stellen besetzen können. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Es wurden darüber hinaus auch keine Sachmittel zur Verfügung gestellt, diese müssen die Bezirke selbst aufbringen. Darüber hinaus gibt es durch die Fachverwaltung keinerlei Bearbeitungshinweise, berlineinheitliche Formulare oder gar eine Software. In der Öffentlichkeit wird natürlich jetzt erwartet, dass nunmehr die Verordnung sofort vollzogen wird und es Zweckentfremdung nicht mehr gibt. Die Besetzung der Stellen kann nach Entgeltgruppe E 10, aber nur befristet bis zum 31.12.2015 erfolgen.  Außerdem muss noch eine Abfrage des e-Zep vorgenommen werden, bevor die Stellen konkret besetzt werden können. Bis tatsächlich die Arbeit aufgenommen werden kann, wird noch einige Zeit vergehen.

 

Frau Fuhrmann erklärt, dass sich der Mieterverein der Angelegenheit angenommen hat, um Formulare etc. zu entwerfen. Sie fragt, ob es da eine Zusammenarbeit mit dem Bezirk gibt. Herr BzStR Blesing verneint dies. Zudem ist es auch ungewöhnlich, dass sich das Land Berlin der Hilfe von außen bedient. Das Wohnungsamt entwickelt die Vordrucke jetzt selbstständig. Herr Preuß fragt nochmals nach der Antragsbegründung. Wie möchten die Fraktionen mit dem Antrag umgehen? Herr Burger erklärt, dass die Ausführungen des Stadtrates vermuten lassen, dass der Antrag eigentlich schon umgesetzt wurde. Insofern sollte er erst einmal zurückgestellt werden. Herr Kölling bittet auch um Zurückstellen des Antrages.

 

Herr Preuß bittet darum, dass in alle Fraktionen weitergegeben wird, sicherzustellen, dass in die Ausschusssitzungen Vertreter der jeweiligen Fraktion geschickt werden, die den Antrag stellt und auch zu diesem etwas ausführen kann. Es ist auch möglich, dem Ausschussvorsitzenden vorab Bescheid zu geben, so dass der Antrag dann von der TO gestrichen werden kann.

 

Im Ergebnis wird der Antrag zurückgestellt.

 

 


 
 

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