Auszug - Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg) in der Fritz-Reuter-Allee  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Estrel, Raum "Strassburg"
Ort: Sonnenallee 225, 12057 Berlin
0848/XIX Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg) in der Fritz-Reuter-Allee
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm/Fin
  Buschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, sich im Rahmen der Schulwegsicherung dafür einzusetzen, dass in der Fritz-Reuter-Allee (in Höhe der Hausnummern 46 bis 48, zwischen den Einmündungsbereichen Lowise-Reuter-Ring sowie Hanne Nüte und Onkel-Herse-S

Mit dem Antrag wird das Bezirksamt gebeten, sich im Rahmen der Schulwegsicherung dafür einzusetzen, dass in der Fritz-Reuter-Allee (in Höhe der Hausnummern 46 bis 48, zwischen den Einmündungsbereichen Lowise-Reuter-Ring sowie Hanne Nüte und Onkel-Herse-Straße) eine für Schülerinnen und Schüler der Umgebung bzw. Fußgänger geeignete Querungshilfe geschaffen wird, die die beiden Grünanlagen des Hufeisenteiches und des Krugpfuhls miteinander verbindet.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich in dem bezeichneten Bereich der Fritz-Reuter-Allee derzeit eine Baustelle der Berliner Wasserbetriebe befindet. An der gewünschten Überquerungsstelle befindet sich das Baufeld, so dass im Moment keine realistische Prüfung stattfinden kann. Die Baumaßnahme ist mindestens bis Ende April 2014 vorgesehen.

 

Bei einer Ortsbesichtigung zusammen mit der Polizei war insgesamt nur ein sehr geringer Straßenverkehr zu verzeichnen. Von daher empfiehlt die Verwaltung eine Überquerungshilfe in Form einer Fahrbahnmarkierung nach Regelplan 200. Der Vorteil gegenüber einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist, dass die Prüfkriterien (Zählung des Fußgängeraufkommens und des Kraftfahrzeugverkehrs, Beleuchtung) nicht so streng sind und der Antrag zwecks Finanzierung aus dem FGÜ -Programm auch nicht über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung laufen muss. Hinzu kommt, dass bis zur Fertigstellung eines Fußgängerüberweges erfahrungsgemäß zwei Jahre vergehen können. Die Realisierung einer Überquerungshilfe kann in Zusammenarbeit mit dem Straßen- und Grünflächenamt - nach Abschluss der Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe - nach ca. 4-6 Wochen abgeschlossen werden.

 

Der Antrag  wird - unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlung der Verwaltung -einstimmig a n g e n o m m e n.

 


 
 

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