Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Die Beanstandungsquote lag bei den Spielhallen bei 82%, d.h. lediglich in 9 Spielhallen wurden augenscheinlich sämtliche Vorschriften eingehalten. Insgesamt wurden 88 ordnungswidrige Verstöße festgestellt und dokumentiert, am häufigsten hierbei:
Sämtliche Ordnungswidrigkeiten wurden zur Anzeige gebracht und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren, sowie ggf. auch Verwaltungsverfahren (Widerruf von Erlaubnissen) eingeleitet. Rauchenden Gästen wurden vor Ort Verwarnungsgelder angeboten und in mehreren Fällen sofort bar (35,- ?) erhoben. Weitere Erkenntnisse außerhalb des Aufgabenbereiches des Ordnungsamtes (z.B. Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug, Videoaufzeichnungen ohne Hinweise oder ins öffentliche Straßenland)) werden an die zuständigen Behörden (Zoll, Jobcenter, Datenschutzbeauftragter) übermittelt.
Darüber hinaus hat das Ordnungsamt Neukölln mit neun Mitarbeiter/innen an einem weiteren Verbundeinsatz des Landeskriminalamtes am 19.03.2014 teilgenommen. Hierbei wurden insgesamt 53 Spielstätten (41 Gaststätten, 10 Wettbüros und 2 Spielhallen) in Neukölln kontrolliert und dabei 100 Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstöße insbesondere gegen die Spielverordnung (33), die Gewerbeordnung (29), die Preisangabenverordnung (15) sowie das Nichtraucherschutzgesetz (7) festgestellt. Die Beanstandungsquote lag bei 100%. Die Schwerpunktkontrollen werden in regelmäßigen Abständen weiter fortgesetzt.
Nach Anerkennung der Auflagen und Nebenbestimmungen sowie der Überweisung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 ? (EU-Wahlen) bzw. 500,- ? (Volksentscheid) wird eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für den Zeitraum vom 06.04.2014 bis zum 01.06.2014 erteilt.
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