Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 31.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hotel Estrel, Raum "Strassburg"
Ort: Sonnenallee 225, 12057 Berlin
 
Beschluss

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  • Am 11. und 12. März 2014 wurden sämtliche 50 Neuköllner Spielhallenbetriebe sowie drei in Spielhallenkomplexe integrierte Gaststätten in einem Schwerpunkteinsatz durch das Ordnungsamt Neukölln überprüft. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Einhaltung der Vorschriften des Spielrechts (insbesondere Spielhallengesetz Berlin, Gewerbeordnung und Spielverordnung), des Jugendschutzes und des Nichtraucherschutzes.

 

Die Beanstandungsquote lag bei den Spielhallen bei 82%, d.h. lediglich in 9 Spielhallen wurden augenscheinlich sämtliche Vorschriften eingehalten. Insgesamt wurden 88 ordnungswidrige Verstöße festgestellt und dokumentiert, am häufigsten hierbei:

 

  • 20x Aufstellart der Geldspielgeräte (z.B. fehlende Sichtblenden, zu geringe Abstände      zwischen Geldspielgeräten, Verstoß gegen Auflagen der Erlaubnis)
  • 13x fehlender Sachkundenachweis bei Aufsichtspersonen
  • 12x nicht vollständige oder fehlende Aufstellerangaben an Geldspielgeräten
  • 9x Außenwerbung mit nicht zulässigem Anreizcharakter
  • 7x fehlende oder abgelaufenen PTB-Zulassungszeichen
  • 7x Überschreitung der zulässigen Anzahl an Geldspielgeräten

 

Sämtliche Ordnungswidrigkeiten wurden zur Anzeige gebracht und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren, sowie ggf. auch Verwaltungsverfahren (Widerruf von Erlaubnissen) eingeleitet. Rauchenden Gästen wurden vor Ort Verwarnungsgelder angeboten und in mehreren Fällen sofort bar (35,- ?) erhoben. Weitere Erkenntnisse außerhalb des Aufgabenbereiches des Ordnungsamtes (z.B. Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug, Videoaufzeichnungen ohne Hinweise oder ins öffentliche Straßenland)) werden an die zuständigen Behörden (Zoll, Jobcenter, Datenschutzbeauftragter) übermittelt.

 

Darüber hinaus hat das Ordnungsamt Neukölln mit neun Mitarbeiter/innen an einem weiteren Verbundeinsatz des Landeskriminalamtes am 19.03.2014 teilgenommen. Hierbei wurden insgesamt 53 Spielstätten (41 Gaststätten, 10 Wettbüros und 2 Spielhallen) in Neukölln kontrolliert und dabei 100 Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstöße insbesondere gegen die Spielverordnung (33), die Gewerbeordnung (29), die Preisangabenverordnung (15) sowie das Nichtraucherschutzgesetz (7) festgestellt. Die Beanstandungsquote lag bei 100%.

Die Schwerpunktkontrollen werden in regelmäßigen Abständen weiter fortgesetzt.

 

  • Zu den Wahlen am 25. Mai 2014 zum 8. Europäischen Parlament und zum Volksentscheid "Tempelhofer Feld" haben bisher 8 Parteien und eine Bürgerinitiative eine Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Wahlwerbung beantragt:

 

Nach Anerkennung der Auflagen und Nebenbestimmungen sowie der Überweisung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 ? (EU-Wahlen) bzw. 500,- ? (Volksentscheid) wird eine gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis für den Zeitraum vom 06.04.2014 bis zum 01.06.2014 erteilt.

 

  • Der Vertrag zwischen dem Bezirksamt und dem derzeitigen Marktbetreiber für die insgesamt 7 Neuköllner Wochenmärkte endet am 31.12.2014. Um Planungssicherheit sowohl für den derzeitigen als auch für einen neuen Marktbetreiber zu gewährleisten, wird derzeit ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durch das Ordnungsamt - in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung, dem Fachbereich Stadtplanung und dem Straßen- und Grünflächenamt - vorbereitet. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung noch im April im Amtsblatt zu veröffentlichen und den Zuschlag für die Vergabe bis Ende Juli zu erteilen.

 

  • Auf Nachfrage eines Bezirksverordneten bezüglich der "Rechtmäßigkeit" der Verteilung von Flyer in Hausbriefkästen für "Althaushaltsgerätesammlungen" oder "Schuh- und Altkleidersammlungen" als Spendenaufruf ohne Angabe der Institution teilt die Verwaltung mit, dass es keine ordnungs- oder gewerberechtliche Eingriffsgrundlage für das Ordnungsamt gibt, um dagegen vorzugehen.

 

  • Bereits zum 2. Mal hat das Neuköllner Netzwerk für Mode und Nähen NEMONA zusammen mit der Karstadt AG Neuköllner und Berliner Labels ausgewählt, um ein Shop-Konzept im Kaufhaus am Hermannplatz zu verwirklichen. 16 junge Designer/innen präsentieren noch bis zum 5. April ihre aktuellsten Kollektionen auf einem exklusiven Verkaufsstand im Erdgeschoss von Karstadt.

 


 
 

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