Auszug - Bebauungsplan 8 - 65 („Putenweg/Rhodeländerweg“) - Festsetzung des Bebauungsplanes, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bezirksamtes am 11.03.2014
Herr Groth erläutert, dass es sich um die ehemaligen Gärtnereiflächen handelt, die für Wohnungsbau in aufgelockerter Bauweise zur Verfügung gestellt werden.
Herr Biedermann fragt, ob die Eigentümerin Einspruch erhoben hat? Herr Groth erklärt, dass sich das Verfahren recht eigenartig darstellte: Es gibt dort zwei Gärtnereibetriebe, die Investitionsabsicht geht vom südlichen Bereich aus, die bezirkliche Planung galt für beide Flächen. Die nördliche Eigentümerin hatte aber kein Interesse trotz Einbeziehung und hat sich nie geäußert. Dann hat das Stadtentwicklungsamt sie erneut kontaktiert und plötzlich lehnte sie die Wohnbebauung ab. Da eine Wertsteigerung durch den Bebauungsplan erfolgt, muss die Eigentümerin keine Wohnbebauung schaffen. Herr Biedermann fragt nach eventuellen Altlasten. Herr Groth argumentiert, dass keine Bedenken gegen die Festsetzung eines Wohngebietes bestehen. Natürlich wird aber vor der Bebauung empfohlen, eine Untersuchung des Bodens durchzuführen. Für die bezirkliche Abwägung hat dies aber keine Bedeutung.
Die Zustimmung zur Festsetzung des Bebauungsplanes wird mit den Ja Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und Grünen und Enthaltung der Fraktion der Linken empfohlen.
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