Auszug - Nachnutzung des Flughafens Tempelhof
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Das Bezirksamt wird gebeten, sich
bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass die Interessen
des Bezirkes nicht nur infolge der gesetzlichen Bestimmungen beim
B-Planverfahren ihre Berücksichtigung finden, sondern auch bei der Entwicklung
von Leitideen und Kriterien für ein Nachnutzungskonzept des Geländes und des
Flughafengebäudes am Flughafen Tempelhof. Dabei ist besonders zu
berücksichtigen, dass das Gelände des Flughafens seine Funktion als
Kaltluftentstehungsgebiet auch nachhaltig behält. Änderungsantrag der Fraktion der
CDU: Das Bezirksamt wird gebeten, sich
gegenüber dem Berliner Senat für den Erhalt des Flughafens Tempelhof als
privaten Sonderflughafen für Geschäfts- und Privatverkehr einzusetzen. Der
Flughafen mit seiner historischen Bedeutung hat dabei nicht nur für Berlin eine
besondere Bedeutung, sondern ist weltweit bekannt und kann zu einem
Aushängeschild der Hauptstadt werden. Der Zukunft unserer Stadt ist mit
dieser Initiative Rechnung zu tragen, die es zu nutzen gilt. Hierfür ist das
Vorhaben ausländischer Investoren, die in unserer Stadt und damit auch in
unserem Bezirk Arbeitsplätze schaffen wollen, endlich vom rot-roten Senat
ernsthaft zu prüfen und Gespräche aufzunehmen. Damit wird ein bedeutender
Beitrag für den Wirtschaftsstandort Berlin geleistet, von dem auch Neukölln
profitieren kann. Der Antrag mit dem Änderungsantrag wird gem. § 36
Abs. 6 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung
vertagt. |
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