Auszug - Nachnutzung des Flughafens Tempelhof  

 
 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 28.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:14 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0146/XVIII Nachnutzung des Flughafens Tempelhof
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Koglin, JürgenBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass die Interessen des Bezirkes nicht nur infolge der gesetzlichen Bestimmungen beim B-Planverfahren ihre Berücksichtigung finden, sondern auch bei der Entwicklung von Leitideen und Kriterien für ein Nachnutzungskonzept des Geländes und des Flughafengebäudes am Flughafen Tempelhof. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass das Gelände des Flughafens seine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet auch nachhaltig behält.

 

 

Änderungsantrag der Fraktion der CDU:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Berliner Senat für den Erhalt des Flughafens Tempelhof als privaten Sonderflughafen für Geschäfts- und Privatverkehr einzusetzen. Der Flughafen mit seiner historischen Bedeutung hat dabei nicht nur für Berlin eine besondere Bedeutung, sondern ist weltweit bekannt und kann zu einem Aushängeschild der Hauptstadt werden.

 

Der Zukunft unserer Stadt ist mit dieser Initiative Rechnung zu tragen, die es zu nutzen gilt. Hierfür ist das Vorhaben ausländischer Investoren, die in unserer Stadt und damit auch in unserem Bezirk Arbeitsplätze schaffen wollen, endlich vom rot-roten Senat ernsthaft zu prüfen und Gespräche aufzunehmen. Damit wird ein bedeutender Beitrag für den Wirtschaftsstandort Berlin geleistet, von dem auch Neukölln profitieren kann.

 

Der Antrag mit dem Änderungsantrag wird gem. § 36 Abs. 6 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.


 
 

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