Auszug - B-Plan XIV 274 ab (Waßmannsdorfer Dreieck) Planinhaltsänderung/Geltungsbereichsteilung
Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Mauerradstreifen aus dem Geltungsbereichs des B- Planes herausgenommen werden musste. Herr Groth ergänzt, dass es sich um das letztes Stück des Dreiecks handelt. Wir teilen es noch einmal auf. Um die Voraussetzungen für einen neuen Mauerradweg zu schaffen, musste das entsprechende Planungsrecht geschaffen werden. Es handelt sich jedoch um schwierige eigentumsrechtliche Problematiken, da es auf der Fläche sowohl Einzel- als auch Gemeinschaftseigentum gibt.
Es wird gefragt, warum das Mittel der Umlegung nicht angewendet wird. Herr Groth erläutert, dass sich dies schwierig in Berlin gestaltet, allein durch die zweistufige Verwaltung. Außerdem herrschen dort privatrechtliche Interessen vor, so dass die Eigentümer dieses erst einmal alleine ordnen mögen. Der B-Plan wird zur Kenntnis genommen.
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