Auszug - B-Plan XIV-130e („Hochspannungsweg / Ortolanweg“) - Planinhaltsänderung des Bebauungsplanes
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Herr BzStR Blesing erklärt zur Planinhaltsänderung, dass es in der städtebaulichen Untersuchung einen wesentlichen Umstand gab - das Vorhandensein eines Bolzplatzes am Ortolanweg. Mit diesem musste umgegangen werden, da Bolzplätze einen Schutzstatus bezüglich der Lärmentwicklung genießen.
Herr Groth erklärt, dass gemäß des bisherigen Bebauungsplans ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser entstehen könnten. Da von Bolzplätzen Lärmauswirkungen ausgehen könnten, besteht die Verpflichtung zur Konfliktminimierung bei der Planung neuer Wohngebiete. Es hat sich im Laufe des Verfahrens ergeben, dass der Lärm sehr stark ist. Bisher unterlagen die Planungen der Sportlärmrichtlinie, jetzt jedoch der Freizeitlärmrichtlinie und daher sind Impulslärmauswirkungen der Stimme in der Lärmberechnung zu berücksichtigen. Dies führte dazu, dass die Lärmwerte zu hoch sind. Insofern ist es nun planungsrechtlich angezeigt, eine Lärmschutzwand mit mindestens 5 Metern Höhe zu errichten. Zudem werden nunmehr Hausgruppen (Reihenhäuser) im Bebauungsplan festgesetzt. Die Reihenhausketten stellen dann eine belebte Lärmschutzwand dar. Zudem wird an dieser Stelle eine Festsetzung von Festverglasung erfolgen. Damit ist zwar die Erhöhung der Nutzungswerte gegeben, diese liegen aber im Rahmen des Flächennutzungsplans.
Herr Biedermann fragt, ob auf der Seite des Bolzplatzes kein Durchzug in den Wohnungen verursacht werden kann, was Herr Groth bejaht. Die Belichtung erfolgt über feste Fenster. Das Querlüften stellt damit ein Problem dar. Herr Scharmberg fragt nach der alten GfZ. Her Groth erklärt, dass diese 0,35 betrug und neu 0,7 in dem Gebiet der Reihenhäuser beträgt. Es handelt sich um etwa 25 bis 30 Wohneinheiten.
Herr Biedermann übergibt einem Gast das Wort, da von den Ausschussmitgliedern keine Bedenken bestehen. Herr Eckert fragt, ob aufgrund dieser Planung die Pachtgrundstücke am Hochspannungsweg entfallen, was Herr Groth für die Reihenhauszeile bejaht und die restlichen Flächen verneint. Er stellt klar, dass laut Aussage des Liegenschaftsfonds die Übernahme der Grundstücke ggf. möglich ist. Jedoch ist der Bezirk dafür nicht zuständig.
Der Ausschuss nimmt den Bebauungsplan zur Kenntnis.
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