Auszug - Stand zu den Neubaufördermaßnahmen des Senats   

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Blesing erklärt, dass auf der letzten Bezirksstadträtesitzung die ersten Richtlinien der Neubaufördermaßnahmen vorgestellt wurden

Herr BzStR Blesing erklärt, dass auf der letzten Bezirksstadträtesitzung die ersten Richtlinien der Neubaufördermaßnahmen vorgestellt wurden. Die Subventionierung hat das Ziel, die Mieten zu senken. Das Abgeordnetenhaus will eine Förderung für etwa 1000 Wohnungen Berlinweit, also pro Bezirk etwa 83, zur Verfügung stellen. Vorher wird es einen fest vereinbarten Mietpreis und Belegungsbindungen geben, was bedeutet, dass man diese Wohnungen nur mit einem WBS mieten kann. Das Fördermodell soll eine einkommensabhängige Miete festlegen, die etwa bei  6,00 Euro bis 7,50 Euro kalt pro qm Wohnfläche beträgt. Eine Mietsteigerung um 0,20 Euro darf alle 2 Jahre erfolgen. Eine Bindung von 20 Jahren soll bestehen. Die Bauherren müssen Eigenkapital von mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten zur Verfügung haben, einzelne Wohnungen sollen nur mit max. 50.000 Euro gefördert werden oder 1000 Euro pro qm bei kleinen Wohnungen. Das Förderprogramm wird in die KfW eingebettet. Die Rückzahlung der Darlehen soll gewährleisten, dass dann neue Förderungen  bis zu einer Zahl von 5000 Wohnungen generiert werden können.

Förderrahmen ist der  Berliner S Bahn Innenstadtring, im nachrangigen Verfahren können auf Antrag auch Wohnungen außerhalb gefördert werden, es wird zudem derzeit geprüft, ob städtebauliche Verträge abgeschlossen werden könnten. Es soll zudem niemals ein gesamtes Objekt gefördert werden, sondern maximal 1/3 bis 1/4 der Wohnungen eines Objektes. Ausnahmen kann es ggf. bei Nachverdichtungen oder Baulückenschließungen geben, das Gesamtobjekt darf dann aber nur 50 Wohnungen insgesamt haben.

 

Einkommensgrenzen:

 

Für 6,00 Euro/qm bis zu 110% des Einkommens nach dem Wohnraumfördergesetz, 6,50 Euro/qm bis 120%, 7,00 Euro/qm bis 130% und 7,50 Euro/qm bis zu 140% des Einkommens nach dem Wohnraumfördergesetz.

 

Beim Erstbezug sollen die Mieten von bis zu 6,50 Euro/qm Wohnfläche bei der Hälfte der Wohnungen betragen. Alle drei Jahre wird es eine Einkommensüberprüfung geben. Bei Überschreitung der Grenzen muss die nicht geförderte Miete gezahlt werden. 

Herr Jendralski stellt fest, dass es sich nur um Kaltmieten handelt und man immer noch mit 10 Euro Warmmiete rechnen müsse. Herr BzStR Blesing erläutert, dass die kalten Betriebskosten bei etwa 2 Euro und die warmen Betriebskosten bei weit unter 1 Euro liegen sollen. 

 

Herr Blesing erklärt anhand einiger Beispiele, welche Menschen mit welchem Einkommen in diese Wohnungen einziehen könnten:

 

 

 

 

 

Person

Einkommensgrenzen pro Monat

1

1.400 Euro

2

2.100 Euro

3

2.578 Euro

4

3.109 Euro

 

Der derzeitige Berliner Wohnungsbestand liegt bei knapp 1,9 Mio. Wohnungen, der Bestand der Sozialwohnungen bei 146.000 Wohnungen. Allein in Neukölln benötigen wir  11.000 Wohnungen.

 

Herr Biedermann fragt nach den drei befristeten Stellen, Herr BzStR Liecke hatte von 6 Stellen im Hauptausschuss berichtet. Herr BzStR Blesing erklärt, dass es noch keinen neueren Stand diesbezüglich gibt, was daran liegt, dass einige Stellen auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zugeordnet werden, außerdem davon 17 VZÄ für das Zweckentfremdungsverbotsgesetz für alle Bezirke zur Verfügung gestellt werden müssen und es daher nur 3 Stellen geben wird. Die Aufteilung erfolgt nach Neubautätigkeitserwartung. Die Stellen werden bis zum Ende des Haushalts, also bis 31.12.2015, befristet zur Verfügung gestellt.

 

Herr Biedermann fragt, ob die städtebaulichen Verträge über 5000 Wohnungen hinaus gehen. Herr Groth erläutert, dass mithilfe von städtebaulichen Verträgen kostengünstiger Wohnraum für private Bauherren in einem gewissen Teil des Hauses festgesetzt werden soll. Das wird mit dem Gewinn des Gesamtprojektes begründet. Jedoch ist dies rechtlich extrem umstritten und die Fachämter können sich diese Regelungen nicht vorstellen.

 

Herr Rämer wirft ein, dass es einen Rahmen für diese städtebauliche Verträge geben soll. Wie weit ist das gediehen? Herr BzStR Blesing erklärt, dass es sich um Absichtserklärungen handelt, die in den Anfängen liegen. Es gibt entsprechende Entwürfe dazu, die mit den Bezirken diskutiert werden. Es besteht jedoch keine Einvernehmlichkeit mit den Anwendern. Das Muster, das existiert, soll ergänzt werden.

 

Frau Fuhrmann sieht die Problematik insofern, dass WBS Bezieher nach einer Stafflung aufgeteilt werden (Prozente). Sie fragt, wie viele dieser Wohnungen Menschen zugute kommen, die weit unter den Grenzen liegen. Herr Blesing erklärt, dass es dazu noch keine Aussage gibt. Angedacht ist, dass die Wohnungen für 50 % derjenigen sein sollen, die unter der 120 % Grenze liegen. Herr Biedermann äußert die Befürchtung, dass durch die Regelung Vermieter ein Interesse daran haben, möglichst viele Mieter in der jeweils höchsten Kategorie (120% bzw. 140% Einkommen nach Wohnraumfördergesetz) zu finden, da sie dadurch eine höhere Miete erhalten. 

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, wird der TOP geschlossen.

 


 
 

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